DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +0,17 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber -1,75 % 57,79 USD 22:59:48 Brent +1,22 % 90,12 USD 20:28:19 WTI +1,29 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +1,00 % 63.388,35 USD 04:33:17 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:53 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:53 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:53 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:53

Coldcard-Diebstahl: Konkrete Spur führt zu Blockchain-Dienstleister

Technologie

Der Fall rund um die Sicherheitslücke in den bekannten Coldcard-Wallets schlug gestern wie eine Bombe in der Bitcoin-Community ein. Durch einen Fehler bei der Zufallserzeugung hatten betroffene Geräte Seedphrases erstellt, die wesentlich leichter vorherzusagen waren, als es bei einer sicheren Hardware-Wallet der Fall sein darf. Ein Angreifer konnte den stark verkleinerten Suchraum offenbar systematisch durchsuchen, die zugehörigen privaten Schlüssel berechnen und innerhalb kürzester Zeit rund 500 Wallets leerräumen. Dabei wurden zunächst etwa 594 Bitcoin gestohlen und zu großen Teilen auf einer neuen Adresse zusammengeführt. Mittlerweile sind es aber schon eine vierstellige Anzahl an BTC, die von hunderten Opfern entwendet wurden. Das Team von Block kontaktierte den betreffenden Dienstleister anschließend direkt. Dessen interne Protokolle sollen den vermuteten Ablauf mit „außergewöhnlicher Genauigkeit“ bestätigt haben. Demnach passten sowohl die Anzahl als auch der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Anfragen zu den anschließend auf der Blockchain sichtbaren Transaktionen. Der Account fragte also bestimmte Bitcoin-Adressen ab, und „zufälligerweise“ wurden kurz darauf genau diese Wallets geleert. Der Name des Dienstleisters wurde bislang nicht öffentlich genannt. Auch welche konkreten Funktionen der Angreifer dort nutzte, ist nicht vollständig bekannt. Solche Anbieter stellen beispielsweise Programmierschnittstellen und Datenbanken bereit, mit denen sich Bitcoin-Adressen automatisiert auf Guthaben, frühere Transaktionen und weitere Merkmale überprüfen lassen. Hinweise darauf, dass der Dienstleister wissentlich an dem Angriff beteiligt war, gibt es laut Garrett im Übrigen nicht. Der Anbieter stellte lediglich seine normalen Dienste zur Verfügung und konnte aus den einzelnen Anfragen offenbar nicht erkennen, dass diese Teil eines groß angelegten Bitcoin-Diebstahls waren. Dass der Angreifer ausgerechnet einen kostenpflichtigen Account verwendet haben soll, könnte sich nun als ziemlich folgenschwerer Fehler erweisen. Bei dem Dienstleister könnten unter anderem Informationen zur Registrierung, zu den verwendeten IP-Adressen, den Login-Zeitpunkten oder zur Bezahlung des Accounts vorliegen. Inzwischen verdichten sich zudem die Hinweise, dass hinter dem Diebstahl vermutlich kein hoch spezialisierter Kryptografie-Experte steckte. Stattdessen dürfte der Täter mithilfe moderner KI-Werkzeuge auf die Schwachstelle gestoßen sein und sich zumindest einen Teil des benötigten Angriffscodes haben erstellen lassen. Möglich war das Ganze ja nur, weil es sich bei der Schwachstelle nicht um einen besonders raffinierten Angriff auf moderne Kryptografie handelte. Vielmehr sorgte schließlich ein gravierender und eigentlich vermeidbarer Fehler in der Firmware dafür, dass die vorgesehene sichere Hardware-Zufallsquelle bei der Seed-Erstellung nicht korrekt genutzt wurde. Auch die Nutzung eines regulären, kostenpflichtigen Dienstleister-Accounts passt zu diesem Bild. Ein professionell vorbereiteter Angreifer hätte vermutlich stärker darauf geachtet, bei einem zentralen Anbieter keine verwertbaren Spuren zu hinterlassen. Zwar kann der Account trotzdem mit falschen Daten, anonymen Zahlungsmitteln und verschleierter Infrastruktur genutzt worden sein. Dennoch besteht die realistische Chance, dass der Täter an dieser Stelle einen entscheidenden Fehler gemacht hat. Block will die gesammelten Erkenntnisse nun an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Weitere Einzelheiten sollen zunächst nicht veröffentlicht werden, um die laufenden Ermittlungen und eine mögliche Identifizierung des Täters nicht zu gefährden.

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