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„Coyote vs. Acme“: Warner wollte ihn verschwinden lassen, nun startet er im Kino

Unterhaltung

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Am heutigen Donnerstag läuft „Coyote vs. Acme“ in den deutschen Kinos an, neu ist der Film allerdings keineswegs: Die rund 70 Millionen US-Dollar (rund 61 Millionen Euro) teure Mischung aus Real- und Trickfilm wurde bereits 2022 gedreht und 2023 fertiggestellt. Doch statt ihn zu veröffentlichen, wollte Warner Bros. die Produktion in der Schublade verschwinden lassen und steuerlich abschreiben.

Erst nach massiver öffentlicher Kritik gestattete das Studio den Filmemachern, nach einem anderen Abnehmer zu suchen. Der fand sich 2025 im unabhängigen US-Verleiher Ketchup Entertainment, der für rund 50 Millionen Dollar die weltweiten Rechte kaufte und sich entschloss, den Streifen tatsächlich ins Kino zu bringen.

Nun ist der Film also da – und Warner gerät zunehmend in Erklärungsnot. Denn „Coyote vs. Acme“ wird seit seinem US-Kinostart Ende August ausgesprochen positiv aufgenommen. Bei IMDb steht der Film zum deutschen Start bei 7,5 von 10 Punkten und mehr als 25.000 Bewertungen. Das beweist zwar nicht, dass das Studio mit einer eigenen Veröffentlichung Geld verdient hätte. Es wirft aber umso deutlicher die Frage auf, warum der Konzern einen fertigen und offenbar durchaus publikumsfähigen Film lieber abschreiben als veröffentlichen wollte.

Abschreibungspolitik

Und „Coyote vs. Acme“ ist kein Einzelfall. Vielmehr bildete der Film den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits kurz nach der Fusion von WarnerMedia und Discovery begonnen hatte.

Grundlage dafür war die radikale Neuausrichtung nach dem 2022 vollzogenen Zusammenschluss. Die neue Konzernführung unter David Zaslav überprüfte zahlreiche Projekte des Vorgängermanagements und suchte zugleich nach Möglichkeiten, Kosten zu senken und die hohe Verschuldung abzubauen. „Batgirl“, „Scoob! Holiday Haunt“ und schließlich „Coyote vs. Acme“ wurden zu den prominentesten Opfern dieses Sparkurses.

Bei „Batgirl“ ließ sich Warners Entscheidung zumindest noch teilweise mit dem Film selbst erklären. Die Dreharbeiten waren zwar abgeschlossen, die Postproduktion aber noch nicht. Erste Testvorführungen sollen allenfalls mäßig ausgefallen sein, zudem hätte Warner weiteres Geld investieren müssen, um die ursprünglich für HBO Max gedachte Produktion für einen Kinostart aufzubereiten. Ob sich diese Investition jemals wieder eingespielt hätte, war entsprechend ungewiss.

Schon bei „Scoob! Holiday Haunt“ wurde diese Begründung schwieriger. Als der Animationsfilm gestrichen wurde, war er bereits zu rund 95 Prozent fertig und nach Angaben eines beteiligten Autors bei einer Testvorführung gut angekommen. Besonders kurios: Da viele der noch ausstehenden Arbeiten ohnehin bereits bezahlt waren, wurde der Film anschließend sogar noch fertiggestellt. Veröffentlicht hat Warner ihn dennoch bis heute nicht.

Spätestens bei „Coyote vs. Acme“ entstand der Eindruck, dass es nicht mehr allein darum ging, einzelne, wenig erfolgversprechende Produktionen auszusortieren. Der Film war komplett fertiggestellt und hatte positive Reaktionen bei Testvorführungen erhalten. Trotzdem kündigte Warner im November 2023 an, auch diese Produktion nicht zu veröffentlichen. Stattdessen sollte sie dem Konzern eine Steuerabschreibung von rund 30 Millionen Dollar ermöglichen.

Kritik auch aus der Politik

Der Verdacht, dass sich aus einer Sparmaßnahme in nicht einmal zwei Jahren eine regelrechte Abschreibungspolitik entwickelt hatte, brachte nicht nur Filmschaffende und Fans auf die Barrikaden. Der demokratische US-Kongressabgeordnete Joaquin Castro bezeichnete die Praxis, fertig produzierte Filme für Steuerabschreibungen einzustampfen, als „räuberisch und wettbewerbsfeindlich“ und forderte die zuständigen US-Behörden auf, sie genauer zu untersuchen.

Castro griff dabei einen drastischen Vergleich auf: Warners Vorgehen gleiche dem Niederbrennen eines Gebäudes, um die Versicherungssumme zu kassieren. Im Falle der gestrichenen Filme ließe sich das Bild sogar noch weiterführen: Warner ließ das Gebäude zunächst selbst für Millionen errichten, nur um es anschließend niederzubrennen.

Konkrete rechtliche Konsequenzen hatte die umstrittene Abschreibungspolitik für das Studio bislang nicht. Auch Castros Forderung nach einer Untersuchung durch die US-Behörden führte, soweit bekannt, zu keinem Verfahren. Dafür muss sich Warner nun auf andere Weise mit seiner damaligen Entscheidung auseinandersetzen: Das Publikum kann sich selbst ein Urteil über den Film bilden.

Genau das unterscheidet „Coyote vs. Acme“ von „Batgirl“ und „Scoob! Holiday Haunt“. Solange diese Filme in Warners Archiven verschwinden, lässt sich kaum überprüfen, ob der Konzern tatsächlich hoffnungslose Produktionen aussortierte oder schlicht lieber einen finanziellen Vorteil verbuchte, als ihnen eine Chance beim Publikum zu geben. Bei „Coyote vs. Acme“ funktioniert das nun nicht mehr.

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