CSD-Anschlag: Die zwei Gesichter des Abdul B.
2022 landet der damals 16-jährige Abdul B. erstmals vor einem Jugendschöffengericht. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und "räuberischer Erpressung" erhält der spätere mutmaßliche Attentäter des Berliner CSD-Anschlags eine sogenannte Weisung. Gemeinsam mit einem anderen Jugendlichen hatte er einen jungen Mann bedrängt und ihm seine Airpods abgenommen. Danach startete er sie neu, "so dass eine Ortung nicht mehr möglich war", schreibt die Richterin im Urteil.
Abdul B. wusste offensichtlich, was er tat und warum. Das Gericht hatte wohl auch deshalb laut Urteil keine Zweifel an seiner "strafrechtlichen Verantwortungsreife".
Während der Verhandlung scheint er aber einen guten Eindruck zu machen. Im Urteil heißt es weiter: "Bei der Bemessung der erzieherisch erforderlichen Maßnahmen" wurde auch berücksichtigt, dass Abdul B. sich beim Geschädigten entschuldigt hatte. Auch schien es, dass er "sein Fehlverhalten wirklich einsieht und versuchen will, sich in Zukunft besser zu verhalten." Ein scheinbar geläuterter junger Mann, der laut Urteil auch angab, dass er "3 - 4 mal die Woche Kurse bei seinem Imam" besuche.
2026 landet Abdul B. wieder vor einem Jugendschöffengericht. Diesmal geht es um den Vorwurf einer schweren staatsgefährdenden Straftat, weil er versucht hatte, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Von November 2025 bis Mai 2026 sitzt er in Untersuchungshaft. Dort beschäftigt sich die Jugendgerichtshilfe des Bezirks Mitte mit ihm.
Die Jugendgerichtshilfe berät sowohl den Angeklagten als auch das Gericht, wenn es zu Strafverfahren gegen Jugendliche kommt. Die Mitarbeiter sollen herausfinden, in welcher Situation sich der Jugendliche befindet, ob es Entwicklungsprobleme gibt und ob erzieherische Maßnahmen hilfreicher sein können als strafrechtliche Sanktionen wie beispielsweise Haft. Ihren Bericht tragen die MitarbeiterInnen während der Verhandlung vor. Wie damit umzugehen ist, das entscheidet letztlich das Gericht.
Vertreter der Jugendgerichtshilfe Mitte haben Abdul B. dreimal "in den Räumlichkeiten der Jugendstrafanstalt Berlin, Untersuchungshaftbereich Plötzensee" getroffen. Jedes Gespräch habe eine Stunde gedauert. Abdul B. soll sich dabei "nicht zu den Tatvorwürfen", also seinem Ziel, sich dem IS anzuschließen, geäußert haben, schreibt die Pressestelle des Bezirksamtes Mitte der Redaktion rbb24 Recherche.
Das Ergebnis der Gespräche war: Die Mitarbeiter sind bei Abdul B. von einer "positiven Sozialprognose" ausgegangen. Das heißt kurz gefasst: Er hat wohl den Eindruck erweckt, dass man ihn mit erzieherischen Maßnahmen von weiteren Straftaten abbringen könnte. Die Einschätzung habe auf den vorliegenden Informationen, "der bisherigen straffälligen Vita, dem gegenwärtigen Untersuchungshaftverlauf" und der Wirkung auf ihn basiert, schreibt die Pressestelle dem rbb. Außerdem hätten "die durch den Klienten getätigten Aussagen ... unter anderem eine soziale Bindung in wohnräumliche und familiäre Verhältnisse oder die Schilderung einer nachvollziehbaren Perspektiventwicklung" zu diesem Ergebnis beigetragen.
Am 12. Mai 2026 wird Abdul B. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Ob die Strafe eventuell zur Bewährung ausgesetzt werden kann, soll spätestens nach sechs Monaten entschieden werden. Das Gericht hält ihn durchaus für gefährlich - und erkennt, anders als die Jugendgerichtshilfe, keine "positive Sozialprognose", wie die Pressestelle der Berliner Strafgerichte dem rbb mitteilte. Aber das Gericht hat auch "keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um ... einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen".
Mit anderen Worten: Er sei nicht so weit entwickelt gewesen wie vergleichbare Jugendliche oder junge Erwachsene in seinem Alter. Über seine Gefährlichkeit sagt das jedoch nichts aus - und auch nicht, ob er zielgerichtet und planvoll handelt. Im Urteil ist auch festgehalten, dass er sich in der Verhandlung vom IS distanziert habe. Hat Abdul B. auch damit versucht, einen guten Eindruck zu hinterlassen?
Im Urteil, das nie rechtskräftig wurde, war festgelegt worden, dass er an einem Deradikalisierungskurs teilnehmen soll. Und was macht Abdul B.? Er meldet sich beim Verein "Violence Prevention Network" (VPN), der solche Kurse für junge Islamisten anbietet. Will er sich wirklich vom radikalen Islamismus abwenden?
Nachdem er zwei sogenannte Clearing-Termine absolviert hat, bei denen geklärt werden soll, ob der Jugendliche es ernst meint, sind die Mitarbeiter nicht überzeugt. Das sagt Thomas Mücke, der Chef von VPN, schon unmittelbar nach dem Anschlag dem rbb. Abdul B.s Antworten seien zu glatt gewesen, hätten einstudiert gewirkt. Hat er wieder versucht, Erwartungen zu erfüllen? War die Teilnahme am Kurs nur als Ablenkung, als schöner Schein gedacht?
Nachdem er im Mai aus der Haft in Berlin entlassen wird, scheint er zu testen, ob die Polizei ihn dauerhaft überwacht, und geht für einen kurzen Moment mit einer Spielzeugpistole im Hosenbund auf die Straße. Am nächsten Tag führt die Polizei eine Hausdurchsuchung durch.
Spätestens da hat er gewusst, dass er eng überwacht wird. Im Auto für die Todesfahrt wird ein Handy gefunden, dass er sich trotz Überwachung besorgt hatte. Das Landeskriminalamt hatte bis dahin keine Kenntnis davon. Abdul B. scheint durchaus in der Lage gewesen zu sein, Pläne zu entwickeln und sie gezielt umzusetzen. Und er konnte wohl hier und da den Eindruck erwecken, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat, dass er sich ändern will?
Hat er versucht, seine Überwacher gezielt zu täuschen? Auch auf diese Frage wird es keine eindeutige Antwort mehr geben. Sicher ist indes: Während der Überwachungen verhielt er sich weitgehend "normgerecht" – bis auf die Spielzeugpistole. Nach rbb-Informationen soll er keine Kontakte zu anderen Islamisten gehabt haben. Er war unauffällig.
Die Möglichkeit, ihn nach dem reformierten Berliner Polizeigesetz vorübergehend in Haft zu nehmen, soll in Sicherheitskreisen diskutiert worden sein, aber es habe für die Begründung zu wenige Anhaltspunkte - beispielsweise konkrete Anschlagsplanungen - gegeben, heißt es aus Sicherheitskreisen.