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CSD-Anschlag in Berlin: Polizei findet Bekennervideo auf Handy des mutmaßlichen CSD-Angreifers

Technologie

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin haben Ermittler auf dem Handy des mutmaßlichen Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden. Das sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Demnach beinhaltet das Video einen Treueschwur auf die Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS). Wie der Spiegel und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf die Bundesanwaltschaft berichten, ist in dem Video eine vermummte Person zu sehen. Ermittler gingen aber davon aus, dass es sich dabei um B. handelt. Dem Bericht der Bild-Zeitung zufolge wurde das Video am Samstag, dem Tag des Anschlags, aufgenommen. Das Handy ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Tatfahrzeug gefunden worden. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, dass das Handy gefunden wurde. Die Auswertung laufe noch, sagte Dobrindt. Auch in der Wohnung des mutmaßlichen Angreifers seien Datenträger sichergestellt worden, auf denen »Bezüge zum IS« gefunden worden seien. Abdul B. wurde einen Tag nach Anschlag von Polizisten erschossen Bei dem Angriff auf den CSD im Berliner Tiergarten wurde eine Frau getötet, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der getöteten Frau handelt es sich um eine 65-Jährige aus Polen, die mit ihrer Tochter nach Berlin gereist war. Der Angreifer fuhr mit einem Transportwagen in eine Menschenmenge und ist anschließend mutmaßlich mit einer Machete bewaffnet auf Passanten losgegangen. Der mutmaßliche Angreifer B. wurde am Sonntag im Berliner Randbezirk Spandau von Polizisten erschossen. Bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Spandau soll er mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zugelaufen sein. Der Polizei zufolge starb er vor Ort, trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr. Am Sonntagabend übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, da sie für die Strafverfolgung von mutmaßlichen Terroranschlägen zuständig ist. Nach dem Tod des Hauptverdächtigen kann es dabei etwa um mögliche Mitwisser und Unterstützer gehen. Ein zwischenzeitlich festgenommener weiterer Verdächtiger ist wieder auf freiem Fuß, weil sich der Verdacht gegen ihn im Laufe der Ermittlungen nicht erhärtet hat. Mutmaßlicher Angreifer war als Gefährder eingestuft Abdul B. war zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre alt. Er wurde in Deutschland geboren und war deutscher Staatsangehöriger mit libanesischem Hintergrund. Im vergangenen Jahr war er in den Libanon gereist und hatte versucht, sich dem IS anzuschließen. In dem Land wurde er jedoch festgenommen und zu drei Monaten Haft verurteilt, nach deren Ende er nach Deutschland zurückkehrte. Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde B. erneut festgenommen und saß sechs Monate in Untersuchungshaft, ehe er im Mai zu einem Jahr und zehn Monaten Haft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wurde. Weil er nach Jugendstrafrecht behandelt sowie die Zeit in Untersuchungshaft verrechnet wurde, war B. dennoch unter Auflagen auf freiem Fuß.

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