Cum-Ex-Affäre: Finanzbeamtin muss wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
Eine Hamburger Finanzbeamtin muss sich wegen ihrer möglichen Verstrickung in die Cum-Ex-Affäre doch vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wird ihr Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschied, dass das Hauptverfahren am Landgericht Bonn eröffnet werden muss. Das sagte eine Sprecherin des OLG der ZEIT. Das Landgericht Bonn hatte die Anklage gegen die Frau ursprünglich nicht zugelassen, muss jetzt aber doch verhandeln. Zuerst hatte der WDR über die OLG-Entscheidung berichtet. Laut WDR ist es das erste Mal in der Cum-Ex-Affäre, dass eine Vertreterin des Staates vor Gericht gestellt wird. Die Finanzbeamtin war beim Hamburger Finanzamt zuständig für die Warburg-Bank, die jahrelang an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt war. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, sodass Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden, die gar nicht gezahlt worden waren. Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin vor, versucht zu haben, dies zu verhindern. Angeklagte soll ihren Vorgesetzten falsche Informationen geliefert haben Laut der Anklageschrift, welche im vergangenen Jahr eingereicht wurde, soll die Angeklagte unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn sah allerdings »keine ausreichende Wahrscheinlichkeit«, dass sie sich strafbar gemacht habe, wie der WDR berichtete. Die Anklage wurde deshalb im März abgelehnt. Das OLG sieht allerdings einen hinreichenden Tatverdacht und hob diese Entscheidung auf. Ein Termin für den Prozess steht bislang nicht fest. Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er-Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Schätzungen zufolge beläuft sich der Schaden für den deutschen Staat auf mindestens zehn Milliarden Euro. 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass die Praxis strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Im Mai wurde der Steueranwalt Hanno Berger, der als zentrale Figur hinter den Cum-Ex-Geschäften gilt, zu zehn Jahren Haft verurteilt.