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Cyberangriff auf Berlin: Was Betroffene jetzt tun sollten

Technologie

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5,8 Terabyte Daten hat die Hacker-Gruppe Rhysida nach ihrem Angriff auf Berliner Behörden im Netz veröffentlicht – eine historisch einmalige Attacke, die zum Größten Anzunehmenden Unfall (GAU) in der Bundeshauptstadt führte. Rund 1,44 Millionen Dateien sind betroffen. Darunter befinden sich hochsensible Unterlagen zur Infrastruktur und Sicherheit der Hauptstadt. Ebenfalls geleakt: Ein von der Behörde als personenbezogen bezeichneter Ordner für Ordnungswidrigkeiten mit rund 30.000 Dateien. Für Bürger stellen sich jetzt zwei drängende Fragen: ob ihre Daten im Netz gelandet sind und wenn ja, was sie dagegen machen können.

Bin ich von dem Hackerangriff betroffen?

Nach bisherigem Stand betrifft der Angriff vor allem die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Betroffen sein können Menschen, deren Daten dort gespeichert waren. Allgemeine Kontakte mit Berliner Behörden, etwa wegen eines Strafzettels, bedeuten nicht automatisch, dass eigene Daten Teil des Leaks sind.

Das sollten Sie jetzt tun

1. Überlegen Sie, ob Sie mit den betroffenen Behörden zu tun hatten. Betroffen sind nach bisherigem Stand vor allem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch jeder Berliner betroffen ist. Haben Sie mit einer der betroffenen Behörden zu tun gehabt, können Sie dort schriftlich Auskunft verlangen, ob Ihre Daten verarbeitet wurden und möglicherweise betroffen sind.

2. Seien Sie ab sofort besonders misstrauisch bei E-Mails, SMS und Anrufen. Öffnen Sie keine Links aus unerwarteten Nachrichten und geben Sie niemals Passwörter, PINs oder TANs weiter.

3. Sobald ein Passwort als betroffen gilt: sofort ändern. Die Änderung gilt auch für jedes andere Konto, bei dem Sie dasselbe Passwort verwendet haben. Anschließend Zwei-Faktor-Authentifizierung einschalten oder, wenn möglich, Passkeys einsetzen.

4. Kontrollieren Sie Bank- und Kreditkartenumsätze und sperren Sie ggf. Ihre Karten. Allerings: Eine vorsorgliche Sperrung Ihrer Bankkarten ist ohne konkreten Hinweis auf einen Missbrauch nicht automatisch notwendig. Gibt es verdächtige Buchungen, müssen Sie dagegen sofort reagieren.

5. Dokumentieren Sie alles. Speichern Sie Schreiben der Behörden, verdächtige Nachrichten, Screenshots, unbekannte Rechnungen und Kontoabbuchungen. Das kann später für die Aufklärung und mögliche Ansprüche wichtig sein.

Wo kann ich konkret nachfragen?

Eine zentrale Bürger-Hotline speziell für die individuelle Betroffenheit gibt es derzeit nicht. Die Berliner Datenschutzbeauftragte verweist für Auskünfte über möglicherweise betroffene persönliche Daten auf die beiden betroffenen Senatsverwaltungen.

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Württembergische Straße 6, 10707 Berlin E-Mail: post@senstadt.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/stadt/ueber-uns/kontakt/

Für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin E-Mail: post@senmvku.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/ueber-uns/kontakt-569249.php

Wer unsicher ist, welche Stelle zuständig ist, kann außerdem das Bürgertelefon 115 nutzen.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass ein solcher Auskunftsantrag grundsätzlich formlos möglich ist.

Muss ich jetzt alle meine Passwörter ändern?

Wenn ein Passwort aus einem betroffenen Behördensystem tatsächlich geleakt worden sein könnte oder tatsächlich ist, muss es sofort geändert werden. Noch wichtiger: Wurde dasselbe Passwort auch bei anderen Diensten verwendet, muss es überall ersetzt werden. Ein Passwortmanager kann dabei helfen, für jeden Dienst ein eigenes, starkes Kennwort zu verwenden.

Die beste Reihenfolge:

E-Mail-Konto – es ist der Schlüssel zu vielen anderen Konten

Bank- und Bezahldienste

Apple-/Google-/Microsoft-Konto

Shopping- und andere wichtige Nutzerkonten

Alle Konten, bei denen ein betroffenes Passwort wiederverwendet wurde

Danach möglichst überall Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.

Jetzt werden Phishing-Mails besonders gefährlich

Das wahrscheinlichste Alltagsproblem nach einem solchen Leak ist der perfekt vorbereitete Betrugsversuch. Eine Nachricht wie „Ihre Unterlagen der Senatsverwaltung müssen erneut bestätigt werden“ kann deshalb plötzlich sehr glaubwürdig wirken. Grundregel: Niemals den Link aus einer unerwarteten Nachricht benutzen. Stattdessen die Internetseite der angeblichen Behörde selbst über den Browser aufrufen oder die bekannte Telefonnummer verwenden. Auch am Telefon gilt: Keine Passwörter, PINs oder TANs herausgeben. Das gilt selbst dann, wenn der Anrufer bereits persönliche Daten kennt.

Was ist mit Bank- und Kreditkarte?

Kontrollieren Sie Ihre Konto- und Kreditkartenumsätze in den kommenden Wochen aufmerksam. Eine vorsorgliche Sperrung ist nur bei konkretem Missbrauchsverdacht nötig. Sofort Bank oder Kartenanbieter informieren und den Vorgang dokumentieren. Bei Missbrauch sollte außerdem Anzeige erstattet werden. Die Berliner Datenschutzbehörde nennt für die Sperrung von Karten den Sperr-Notruf 116 116.

Passkopie in den Händen der Hacker – was tun?

Dokumentieren Sie verdächtige Vorgänge und erstatten Sie bei Missbrauch sofort Anzeige. Wer einen konkreten Missbrauchsverdacht hat, sollte sich zudem an die zuständige Ausweisbehörde wenden und klären, welche Schutzmaßnahmen möglich sind. Wichtig: Wenn nur die Daten abgeflossen sind, ist der physische Ausweis dadurch nicht ungültig geworden.

Wie verhindere ich Identitätsdiebstahl?

Mit gestohlenen Daten oder mit einer geleakten Kopie eines Ausweises können Kriminelle beispielsweise Waren bestellen, Abos abschließen, Kundenkonten eröffnen oder Mobilfunkverträge im Namen des Opfers abschließen. Nach einem erfolgreichen Datenklau kann man den sogenannten Identitätsdiebstahl nicht vollständig verhindern, jedoch das Risiko reduzieren.

Achten Sie deshalb in nächster Zeit besonders auf:

unbekannte Rechnungen

Inkasso-Schreiben

neue Mobilfunkverträge

Bestellbestätigungen, die Sie nicht kennen

neue Kundenkonten

unbekannte Kontoabbuchungen

Änderungen bei Ihren Onlinekonten

Nachrichten über angebliche Vertragsabschlüsse

Taucht tatsächlich ein Vertrag oder Kauf auf, den Sie nicht abgeschlossen haben, zahlen Sie nicht einfach. Widersprechen Sie schriftlich, informieren Sie den Anbieter über den Identitätsmissbrauch und erstatten Sie Anzeige.

Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, darf er ebenfalls nicht ignoriert werden: Gegen einen solchen Bescheid sollte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Warten Sie nicht bis zum Vollstreckungsbescheid – legen Sie sofort Widerspruch ein.

Soll ich im Darknet nach meinen Daten suchen?

Nein, recherchieren Sie nicht im Darknet. Zum einen ist es kein sinnvoller Ort für eine private Suche nach den eigenen Daten. Zum anderen besteht die Gefahr, auf weitere kriminelle Angebote, Schadsoftware oder gefälschte „Leak-Checker“ zu stoßen. Vor allem aber kann niemand anhand einer eigenen Suche zuverlässig feststellen, ob die persönlichen Daten betroffen sind.

Seriöse Leak-Checker können dagegen einen zusätzlichen Hinweis liefern. Die Berliner Datenschutzbehörde verweist unter anderem auf den HPI Identity Leak Checker . Er kann prüfen, ob eine E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks auftaucht.

Was muss ich jetzt dokumentieren?

Alles, was verdächtig ist. Speichern Sie Schreiben der Behörden und notieren Sie, wann Sie welche Auskunft beantragt haben. Sichern Sie verdächtige E-Mails, SMS und Screenshots. Bei Anrufen sollten Sie Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und Gesprächsinhalt notieren. Auch unbekannte Rechnungen, Bestellungen, Vertragsbestätigungen und Kontoabbuchungen gehören in diese Sammlung. Die Unterlagen können später als Nachweis gegenüber Bank, Versicherung oder Behörden wichtig sein.

Wann sollte ich zur Polizei?

Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass Ihre Daten veröffentlicht oder für eine Straftat verwendet wurden, sollten Sie Anzeige erstatten. Das Land Berlin empfiehlt dies ausdrücklich. Möglich ist eine Anzeige über die Internetwache der Polizei Berlin oder bei einer örtlichen Polizeidienststelle. Auch Drohungen oder Erpressungsversuche gehören zur Polizei. Kein Geld überweisen und nicht mit den Tätern verhandeln.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Nicht jeder Betroffene sollte jetzt sofort einen Anwalt einschalten. Ein Datenleck kann grundsätzlich datenschutzrechtliche Ansprüche auslösen. Artikel 82 DSGVO sieht Schadensersatz vor, wenn durch einen Datenschutzverstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Ein erfolgreicher Hackerangriff wie in Berlin allein bedeutet aber noch nicht, dass Berlin gegen die DSGVO verstoßen hat oder Schadensersatz zahlen muss.

Sinnvoll kann anwaltliche Beratung insbesondere werden, wenn

sensible Daten nachweislich veröffentlicht wurden,

bereits Identitätsmissbrauch stattgefunden hat,

finanzieller Schaden entstanden ist,

der Fall berufliche oder persönliche Konsequenzen hat,

eine Behörde eine Auskunft verweigert,

oder konkrete Anhaltspunkte für einen datenschutzrechtlichen Anspruch bestehen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vor einer Klage prüfen, ob und in welchem Umfang sie den konkreten Fall übernimmt.

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