Cyberkriminelle drohen mit Pornovideos und verlangen Bitcoin
Zurzeit erreichen immer wieder E-Mails deutsche Postfächer, deren Inhalt zunächst wie ein schlechter Scherz wirkt, bei genauerem Hinsehen aber ernst gemeint ist. Unbekannte Absender behaupten darin, die Webcam des Empfängers gehackt und ihn beim Konsum von Pornografie gefilmt zu haben. Wer nicht innerhalb weniger Tage eine bestimmte Summe in Bitcoin überweise, müsse damit rechnen, dass das angebliche Video an Freunde, Familie und Kollegen verschickt werde. Die Verbraucherzentrale NRW sammelt solche Meldungen bereits seit 2019 und stellt fest, dass die Masche trotz ihres Alters bis heute nicht verschwunden ist. Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker forscht und berät als Direktor des cyberintelligence.institute international zu Cybersicherheit, digitaler Resilienz sowie IT-Recht in China und den USA. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle. Wie die Erpresser vorgehen Der Aufbau der Nachrichten folgt fast immer demselben Muster. Im Betreff steht meist ein Reizwort wie Konto, Sicherheit oder Video, das zum Öffnen der Mail verleiten soll. Im eigentlichen Text behaupten die Absender dann, über eine Schadsoftware Zugriff auf die Kamera oder den Rechner erlangt zu haben. Manche Varianten geben sogar vor, die Erpressungsmail sei über das eigene Mailpostfach des Empfängers versendet worden, weil ein Computervirus im Vorfeld den Zugriff darauf ermöglicht habe. Tatsächlich aber lässt sich die Absenderadresse einer E-Mail leicht fälschen, sodass diese Behauptung für sich genommen kein Beweis für irgendetwas ist. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verfügen die Kriminellen in aller Regel über kein einziges Bild und schon gar nicht über ein Video, sondern setzen allein auf die Scham und den Schrecken für die Betroffenen, den ein solcher Vorwurf auslöst. ANZEIGE ANZEIGE Woher die persönlichen Daten stammen Um die Drohung glaubwürdiger erscheinen zu lassen, greifen manche Absender zusätzlich auf echte persönliche Daten zurück, die sie dem potenziellen Opfer präsentieren. In manchen Mails tauchen tatsächlich verwendete Passwörter auf, in anderen die Handynummer, die Postanschrift oder sogar die Bankverbindung des Empfängers. Diese Informationen stammen jedoch fast nie aus einem echten Angriff auf den heimischen Rechner, sondern aus gehackten Datenbanken von Onlineshops, deren Inhalte im Darknet gehandelt werden. Wer eine Mail mit einem echten, aktuell genutzten Passwort erhält, sollte dieses daher umgehend ändern, vor allem dann, wenn es auch für andere Konten verwendet wird. Für jeden Onlinedienst empfiehlt sich zudem ein eigenes, ausreichend komplexes Kennwort, damit ein einzelnes Datenleck nicht gleich mehrere Konten gefährdet. Ist ein Kamera-Hack überhaupt möglich? Ganz aus der Luft gegriffen ist die Grundidee der Erpresser allerdings nicht. In der Vergangenheit wurden tatsächlich Sicherheitslücken bekannt, über die sich Smartphone-Kameras unbemerkt fernsteuern ließen, ebenso wie Schadprogramme, die beim Aufruf bestimmter Internetseiten automatisch Aufnahmen starteten. Solche Lücken werden von den Herstellern zwar meist zügig geschlossen, doch neue Schwachstellen können jederzeit wieder entdeckt werden – auch wenn es insgesamt eher unwahrscheinlich ist, wenn man sein Betriebssystem und die genutzte Software regelmäßig updatet. Zumal sich bei einem Systemzugriff deutlich weniger aufwändige und lukrativere Wege finden ließen, als ständig Webcam-Aufzeichnungen des Nutzers dahinter anzufertigen, um ihn anschließend damit zu erpressen. Wer dennoch auf Nummer sichergehen möchte, klebt die Kamera an Laptop oder Tablet einfach ab, wenn sie gerade nicht gebraucht wird, und hält seine Virenschutzprogramme stets aktuell. Wenn es tatsächlich echte Aufnahmen gibt Von den beschriebenen Bluffmails zu unterscheiden ist ein anderer, deutlich ernsterer Fall, bei dem tatsächlich Videomaterial existiert. Dabei bringen Kriminelle ihr Gegenüber in einem Videochat gezielt dazu, sich vor der Kamera auszuziehen oder sexuelle Handlungen zu zeigen, zeichnen die Szene heimlich auf und drohen anschließend mit der Veröffentlichung. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von „Sextortion“, und anders als bei den anonymen Massenmails besteht hier ein reales Druckmittel. Betroffene sollten sich aber auch in diesem Fall nicht auf Verhandlungen einlassen, sondern sich rasch an die Polizei oder eine Beratungsstelle wenden, da Zahlungen erfahrungsgemäß keine Garantie bieten, dass die Aufnahmen nicht trotzdem verbreitet werden oder das Opfer nach der ersten Zahlung ein zweites Mal mit demselben Material erpresst wird. So reagieren Sie richtig Wichtiger als jede Panik ist die richtige Reaktion, sobald eine solche Mail im Postfach landet: Wer auf die Forderung eingeht und zahlt, bestätigt den Absendern zugleich, dass die eigene Adresse aktiv genutzt wird, und riskiert damit weitere Erpressungsversuche. Anhänge sollten unter keinen Umständen geöffnet werden, weil sich dahinter häufig Schadsoftware verbirgt, und auch eine Antwort auf die Nachricht bringt keinerlei Vorteil, weil sie den Cyberkriminellen auch hier zeigt, dass Sie sich unter Druck setzen lassen, obwohl diese eigentlich nichts gegen Sie in der Hand haben. Sinnvoll ist stattdessen eine Anzeige bei der Polizei, die inzwischen über die Internetwachen der Bundesländer auch online möglich ist, sowie die Weiterleitung der Mail an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale. Zwar lässt sich leider selten ermitteln, wer aus dem globalen Cybercrime-Netzwerk tatsächlich hinter der Nachricht steckt, doch jede einzelne Meldung hilft dabei, das Ausmaß der Betrugsmasche öffentlich sichtbar zu machen und weitere Personen vor der Täuschung zu schützen.