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Das steht im Urteil gegen Abdul Ballout: Gericht sah ihn als „prägbaren Menschen“ und gab ihm eine Chance

Nation

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout war zweifach verurteilt: 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den damals 16-Jährigen wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu 40 Sozialstunden und einem „themenzentrierten Kurzzeitkurs“. Ballout hatte mit 14 einen Mitschüler auf dem Schulhof verprügelt und mit 15 einer Person die Kopfhörer geraubt. Zu Diskussionen führt vor allem das zweite Urteil aus dem Mai 2026: Das Gericht verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten – setzte die Entscheidung, ob er in Haft muss oder nicht, allerdings für sechs Monate aus und knüpfte sie an verschiedene Bedingungen, etwa ein Deradikalisierungstraining. Das heißt: Das Gericht wollte Ballout noch eine Chance geben. Bis zur Entscheidung im November stand Ballout unter sogenannter Vorbewährung. Er hätte dem Gericht in dieser Zeit zeigen können, dass es sich lohnt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Denn im Jugendstrafrecht wird auch geprüft, welche anderen Wege dazu führen, dass Verurteilte wieder auf die richtige Bahn kommen. Konkret warf ihm die Jugendgerichtskammer des Amtsgerichts zwei Verstöße gegen das Vereinsgesetz – das Werben für den „Islamischen Staat“ – und das Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat – die Ausreise in den Libanon, um sich dem IS anzuschließen – vor. Die Terrororganisation IS ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Auch dadurch wäre Ballout im Mai aus der Haft entlassen worden: Mit dem Urteil endete seine Untersuchungshaft, eine mögliche Haftstrafe hätte er wohl erst nach dem rechtskräftigen Urteil antreten müssen. Ballout soll im Juni 2024 zweimal Posts auf Instagram verbreitet haben, in denen für den „Islamischen Staat“ geworben wurde. „In der ersten Hälfte des Jahres 2025 entwickelte der Angeklagte sodann den Wunsch, sich dem IS anzuschließen“, heißt es in dem Urteil. Ballout habe „an der Seite der Mitglieder gegen die erklärten Feinde des Islams“ kämpfen wollen. Er war nach islamischem Recht verheiratet Ballout wird vom Gericht als streng religiös beschrieben: Er habe seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung angehört, was auch zu Konflikten mit seiner sunnitischen Familie geführt habe. Hierbei handelt es sich offenbar um einen Fehler des Gerichts: Tatsächlich verhält es sich genau andersherum, Ballout war Sunnit. „Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze“, schreibt das Gericht. Ballout soll zwischen 2023 und 2024 auch nach islamischem Recht verheiratet gewesen sein. Vor Gericht gab er demnach allerdings an, dass er extremistisches Gedankengut und Gewalt ablehne. Dennoch reiste der damals 19-Jährige am 20. Mai 2025 vom Berliner Flughafen BER über die Türkei in den Libanon, von wo aus er nach Syrien gelangen wollte, um sich dort dem IS anzuschließen. Dort wurde er am 23. Juli festgenommen und von einem Militärgericht wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu einer dreimonatigen Haft und einer Geldstrafe von 800.000 libanesischen Pfund – das entspricht 7,85 Euro – verurteilt. Gericht stellte „Reife- und Entwicklungsrückstände“ fest Nach seiner Freilassung reiste Ballout zurück nach Deutschland und wurde direkt am BER festgenommen. Laut dem Urteil chattete Ballout mit Personen, die er für IS-Anhänger hielt. Seine Ausreise nach Syrien war in diesen allerdings laut Gericht noch nicht konkret besprochen worden. In dem Urteil begründet das Gericht auch, warum Ballout noch als Heranwachsender gesehen und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde: Als 18-Jähriger hätte auch bereits das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden können. Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass es sich bei ihm ohne Zweifel „um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen“. Den Eindruck begründete das Gericht mit Ballouts Auftreten in der Gerichtsverhandlung und seinem bisherigen Werdegang: Er hatte keine Ausbildung, lebte von Sozialhilfe und noch in der Wohnung seiner Mutter. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht allerdings auch, dass Ballout sich bereits fast sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft und drei Monate in libanesischer Haft befunden hatte. Außerdem sei er „überwiegend geständig gewesen“ und – das ist im Nachhinein besonders pikant: Er sei „aufgrund der dilettantischen Planung eines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung (...) weit entfernt“ gewesen. Dennoch ging das Gericht nicht davon aus, dass Ballout seine Einstellung bald ändern könnte: Denn er habe nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Veröffentlichungen des „Islamischen Staates“ gezeigt.

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