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Datenschützer machen Ernst: Schufa droht jetzt eine Sammelklage

Wirtschaft

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Der Schufa droht womöglich rechtlicher Ärger – und der könnte für die Wirtschaftsauskunftei teuer werden. Datenschützer bereiten eine mögliche Sammelklage vor und nehmen dabei den Umgang des Unternehmens mit gespeicherten Verbraucherdaten ins Visier. Für Millionen Verbraucher in Deutschland könnte der Fall relevant werden. Im Raum stehen Schadenersatzforderungen, weil die Schufa wichtige Informationen über gespeicherte Daten vorenthalten haben soll.

Nun wird es konkret: Die Datenschutzorganisation Noyb hat die Schufa abgemahnt. Sie fordert, Daten nach Ablauf der vorgesehenen Speicherfristen zu löschen. Außerdem sollen Verbraucher bei einer Datenauskunft auch ältere Informationen erhalten. Kommt die Schufa dem nicht nach, kündigt Noyb eine Unterlassungsklage an.

Streit um die „Schattendatenbank“

Hintergrund ist die im Juli bekannt gewordene sogenannte „Schattendatenbank“ . Neben ihrer bekannten Datenbank soll die Schufa eine zweite Sammlung mit historischen Daten führen. Darin sollen etwa alte Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und beglichene Schulden gespeichert sein – teilweise noch Jahre nach ihrer Löschung aus den regulären Unterlagen.

Betroffene erfahren davon bislang offenbar nichts, selbst wenn sie eine kostenlose Datenkopie anfordern. Die Schufa begründet die Speicherung der historischen Daten unter anderem mit Test- und Kontrollzwecken. Sie sollen dabei helfen, die Qualität der Bonitätsbewertungen zu überprüfen und nachzuweisen.

Bis zu 500 Euro Schadenersatz

Außerdem könnte es für die Schufa richtig teuer werden: Noyb stellt als nächsten Schritt eine Sammelklage auf Schadenersatz in Aussicht. Anspruch hätten Menschen, deren Daten in der „Schattendatenbank“ gespeichert sind oder waren und die in den vergangenen Jahren eine Schufa-Auskunft nach Artikel 15 DSGVO beantragt haben.

Nach Angaben von Noyb speichert die Schufa Daten zu mehr als 69 Millionen Menschen. Jährlich sollen rund 1,6 Millionen Menschen unvollständige Antworten auf ihre Auskunftsanfragen erhalten. Noyb hält deshalb einen immateriellen Schadenersatz von etwa 500 Euro pro Person für denkbar.

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