Debatte um die „Spannerbrille“ - Forderungen nach Verbot von Smartglasses
Startseite Politik Debatte um die „Spannerbrille“ – Forderungen nach Verbot von Smartglasses Von: Joachim Beilfuss Uns auf Google folgen Smartglasses bieten viele technische Möglichkeiten. Doch die digital aufgerüsteten Brillen sind vor allem in den Schlagzeilen, weil viele Nutzer sie missbräuchlich einsetzen. Die Opfer sind oft junge Frauen. Kiel/Bonn (KNA) – In der Debatte um heimliche Videoaufnahmen mit neuen Spezialbrillen mehren sich die Forderungen nach einem bundesweiten Verbot sogenannter Smartglasses. „Dass es sich hier um eine ‚Spannerbrille‘ handelt, ist offensichtlich“, sagt der Datenschutz-Experte Thilo Weichert in Kiel der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Hier wird eine Brille vorgetäuscht. Zweck der Brille ist, eine Person digital aufzuzeichnen.“ Artikel der KNA Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, ist Co-Vorsitzender des Vereins Digitalcourage. „Meines Erachtens kann und muss diese Brille in Deutschland verboten werden.“ Das müsse jetzt geschehen, weil sie dieses Jahr massenhaft auf den Markt komme und so zur Gefahr für die Privatsphäre werde. Vor kurzem hatte der Verein Hate Aid eine Petition gestartet, ein Vertriebsverbot für Smartglasses zu erlassen, bis diese Datenbrillen missbrauchssicher sind. Mehr als 12.000 Menschen haben bisher unterschrieben. Hate Aid unterstützt Opfer digitaler Gewalt. Reaktionen auf Anmachsprüche mitgefilmt Hintergrund sind zahlreiche Vorfälle von heimlichen Filmaufnahmen, die meist von Männern aufgezeichnet werden und junge Frauen zeigen. Sogenannte Rizzfluencer filmen durch die Kamera der Brille, wie sie Frauen anflirten und durch Überrumpeln an ihre Telefonnummer zu kommen versuchen. Auf Tiktok sind viele solcher Videos zu sehen. „Rizz“ ist ein englischer Slang-Begriff für Charisma, eine Verharmlosung des Trends, solche Brillenvideos im Netz hochzuladen. Andere Täter filmen etwa in der Straßenbahn unbemerkt eine Frau von Kopf bis Fuß ab, wie Hate Aid in der Petition schildert: „Und im grenzenlosen Internet kommentieren plötzlich tausende Männer ihre Brüste, würdigen sie herab und teilen Vergewaltigungsfantasien.“ Roter Punkt: keine ausreichende Warnfunktion Sobald Nutzer von Smartglasses die Aufnahmefunktion aktivieren, leuchtet an der Brille ein roter Punkt auf: Die LED-Lampe soll ein Signal an andere Anwesende sein. „Das ist aber leicht zu umgehen“, erläutert Weichert. „Man kann sie einfach überkleben. Dazu bedarf es nur eines kleinen Kleckses, und das rote Licht ist nicht mehr erkennbar. Dann ist auch nicht mehr ansatzweise eine Warnfunktion gegeben.“ Ein winziges Licht sei ohnehin nicht leicht zu sehen. „Viele kennen diese Funktion von Brillen gar nicht. Sie können nicht wissen, was mit dieser Anzeige verbunden sein könnte. Insofern ist die LED-Anzeige der Versuch, diese Brille legal zu machen, aber es ist ein ungeeigneter Versuch“, so Weichert mit Blick auf Hersteller. Netzagentur: Für ein Smartglasses-Verbot ist Gesetz nötig In Deutschland hatten auch voyeuristische Aufnahmen in Schwimmbädern und Saunen Aufsehen erregt. Einige Badbetreiber seien schon dazu übergegangen, Smartglasses explizit auf ihrem Gelände zu verbieten, sagte eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen in Essen. In der Regel seien Fotos und Videos ohnehin untersagt. Die für ein mögliches Verbot zuständige Bundesnetzagentur in Bonn führt aktuell kein formelles Verfahren. „Die Kollegen beobachten den Markt im Hinblick auf Smartglasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen aber laufend“, sagte ein Sprecher der KNA. „Für ein Verbot ist zwingend eine gesetzliche Grundlage notwendig“, so der Sprecher. Laut Gesetz könnten digitale Geräte verboten werden, wenn ihre Abhör- oder Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes für den Betroffenen nicht eindeutig erkennbar ist. Derzeit lege die Bundesnetzagentur diese Bestimmung so aus, dass der Besitz, die Einfuhr und der Vertrieb von Smartglasses jedenfalls dann nicht verboten sind, wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist, etwa durch ein optisches Signal. „Entscheidend ist, ob ein unbeteiligter Dritter erkennen kann, dass er von einem Nutzer einer smarten Brille aufgezeichnet wird“, erläuterte der Sprecher. Für Sehbehinderte ist die Brille ein Segen Unterdessen warnt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband vor Nebeneffekten eines Verbots. „Die smarten Brillen können insbesondere in Verbindung mit Apps (…) aus unserer Sicht die Teilhabe und Unabhängigkeit von blinden und sehbehinderten Menschen erheblich verbessern. Sie können damit Objekte identifizieren und finden oder sich Umgebungen beschreiben lassen.“ Eine Brille sei für Sehbehinderte viel nützlicher als ein Smartphone, weil sie an einer Hand schon einen Langstock oder einen Blindenführhund hielten. Aus Sicht des Verbandes sind „sowohl technische Lösungen als auch regulatorische Maßnahmen“ nötig, um den Missbrauch der Technik einzuhegen und auf der anderen Seite die Möglichkeiten für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen auszuschöpfen und Inklusion voranzubringen. Es sei dabei auch Aufgabe von Anbietern, dazu Vorschläge zu machen.