Demenzkranke Seniorin vergewaltigt? Pfleger bestreitet Tat nicht
Stand: 11.08.2026 12:45 Uhr Ein Pfleger eines Seniorenheims im Landkreis Gifhorn soll eine Bewohnerin vergewaltigt haben. Am Dienstag startete der Prozess gegen ihn am Landgericht Braunschweig. Der Angeklagte bestritt die Tat nicht. Zum Prozessstart hat der Angeklagte auf Erinnerungslücken verwiesen. Er könne sich an die Tat nicht erinnern, ließ er erklären. Der Richter wiederum hatte dem 37-Jährigen zuvor wegen der Beweislage ein Geständnis dringend nahegelegt. Angeklagter soll Tätigkeit bewusst ausgenutzt haben Laut Anklage war der Mann als Pflegekraft für die Bewohnerin des Heims in der Gemeinde Osloß (Samtgemeinde Boldecker Land) zuständig. Er soll im vergangenen Oktober das Einzelzimmer der damals 69-jährigen Bewohnerin abgeschlossen haben und erst von ihr abgelassen haben, als eine Kollegin versuchte, die Tür zu öffnen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe der Mann seine Tätigkeit bewusst ausgenutzt, um sich potenziellen Opfern zu nähern, die ihm körperlich nichts entgegenzusetzen hätten und nicht in der Lage seien, ihren Gegenwillen zu äußern oder sich später jemandem anzuvertrauen. Ihm wird Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Hilfsbedürftigen in einer Einrichtung vorgeworfen. DNA-Spuren bei Opfer und mutmaßlichem Täter Nach den Angaben der Ermittler konnte die Arbeitskollegin noch wahrnehmen, wie der Angeklagte seinen Gürtel schloss. Im Intimbereich des Opfers und des mutmaßlichen Täters wurden laut Staatsanwaltschaft jeweils DNA-Spuren gefunden. Vor allem mit Verweis auf das entsprechende Gutachten fragte der Richter den Anklagte direkt zu Beginn des Prozesses, ob er gestehen wolle. "Die mir vorgeworfene Tat möchte ich nicht bestreiten", zitierte der Verteidiger daraufhin seinen Mandanten in der Einlassung. Der Angeklagte gab darin an, unter Depressionen zu leiden und sich häufiger nicht erinnern zu können. Es gilt die Unschuldsvermutung Am ersten Verhandlungstag sagte unter anderem die frühere Kollegin des Angeklagten als Zeugin aus. Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Prozess soll am 24. August mit einem Bericht zu dem DNA-Gutachten fortgesetzt werden. Nach vorläufiger Einschätzung des Richters könnte das Verfahren dann schon mit einem Urteil enden. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.