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Desertiert! 80 ukrainische Soldaten setzen sich während Ausbildung in Deutschland ab

Nation

Allein in Sachsen-Anhalt sind dem zuständigen Innenministerium rund 80 Fälle bekannt. Deutschlandweit soll es Hunderte dieser Fälle geben. Eine offizielle Gesamtstatistik der Bundesregierung gibt es bislang nicht. Auch aus anderen Bundesländern sind derzeit keine öffentlich bestätigten Zahlen bekannt. Seit Beginn des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine haben nach Angaben der Bundeswehr rund 29.000 ukrainische Soldaten eine Ausbildung in Deutschland absolviert. Die Ausbildung findet an zahlreichen Standorten statt. Dabei lernen die Soldaten unter anderem den Umgang mit Waffen, Tarnung und grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Nach Abschluss der Ausbildung sollen sie normalerweise in die Ukraine zurückkehren und dort eingesetzt werden. Für die Soldaten, die nicht zurückkehren, kann die Fahnenflucht rechtliche Folgen haben: Das unerlaubte Entfernen von der Truppe kann als Desertation gewertet werden, bei einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was mit den Betroffenen in Deutschland geschieht. Der vereinfachte Aufenthaltsstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge gilt grundsätzlich nicht automatisch für Soldaten, die von der Ukraine zur Ausbildung nach Deutschland geschickt wurden. Asylanträge in Deutschland wohl aussichtslos Einige könnten jedoch versuchen, über ein Asylverfahren in Deutschland zu bleiben. Wie Euronews bereits im Juni berichtete, haben sich die EU-Staaten in Brüssel darauf geeinigt, Männer im wehrfähigen Alter von einer Regelung für einen automatischen Anspruch auf Schutz in der EU auszuschließen. Dies geschah auf Bitte der ukrainischen Regierung. Demnach sollen nur noch Personen von den vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine bereits absolviert haben oder davon befreit sind. Das teilte der Rat der EU-Staaten mit. Als Nachweis soll künftig ein Stempel im Reisepass oder eine offizielle Bescheinigung dienen, aus der hervorgeht, dass die Ausreise aus der Ukraine rechtmäßig erfolgt ist beziehungsweise eine Befreiung vom Wehrdienst vorliegt.

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