Deutsche Bahn klagt gegen Mitbenutzung ihrer Strecken
Die Deutsche Bahn wehrt sich gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur, dass sie im Fernverkehr auf ihren Trassen mehr Kapazität für Wettbewerber freiräumen muss, jetzt auch gerichtlich. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde ein Eilverfahren dagegen anstreben, hieß es aus Kreisen der Bahn. Das bundeseigene Unternehmen argumentiert, dass durch den Beschluss der Netzagentur (BNetzA) die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen in bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo. Diese Vorgaben macht die Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt für die Streckenabschnitte, die stark ausgelastet sind und für die ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen gelten - das ist beispielsweise bei den Knoten München und Frankfurt in Planung. Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der Bundesnetzagentur zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. "Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird", teilte die Behörde mit. Durch den Beschluss werde die Trassenvergabe deutlich komplizierter werden, so das Unternehmen. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten: Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz. Bahn: Komplexes System komplizierter In den Planungen für den Netzfahrplan 2026 musste die DB InfraGo nach eigenen Angaben deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. In den meisten Fällen erfolgreich, so der Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, sodass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden. Durch die Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur würde es für Fernverkehrsunternehmen allerdings keinen Anreiz mehr geben, ihren Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. Ziel der Klage sei daher, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen". Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt. Mehr Wettbewerb im Fernverkehr Die Entscheidung der Bundesnetzagentur erfolgte im Rahmen des geplanten Markteintritts des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Das Unternehmen möchte ab 2028 auch Verbindungen in Deutschland bedienen. Dabei will sich Italo zunächst auf die Strecken München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg konzentrieren. Aktuell wird der Fernverkehr in Deutschland zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Konkurrent ist das Unternehmen Flix aus München. Für 2028 hat das Unternehmen ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekündigt, Dutzende neue Züge und Verbindungen soll es also geben. Hoffnung vieler ist, dass mehr Konkurrenz zu niedrigeren Fahrpreisen führen und die Qualität erhöhen könnte. Gleichzeitig gibt es in der Branche auch die Befürchtung, dass gerade weniger rentable Strecken eingestellt werden könnten.