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Diab widerspricht Vorwurf: Influencerin bekommt in Baden-Württemberg Rekordstrafe aufgebrummt

Nation

Hanadi Diab hat allein bei Instagram 760.000 Follower. Sie postet seit Jahren Videos zu Lifestyle, Mode und Co. und bewirbt immer wieder Produkte. Die Anzeigen kennzeichnet sie aber nicht korrekt, entscheidet eine Behörde und verdonnert sie zu einer Rekordstrafe. Wegen wiederholter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht auf Instagram soll eine Stuttgarter Influencerin mehr als 37.000 Euro zahlen. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) verhängte eine Geldbuße von 36.000 Euro, wie sie mitteilte. Zusammen mit Verfahrensgebühren und Auslagen belaufe sich der zu zahlende Betrag auf 37.803,50 Euro. Der Bußgeldbescheid ist nach Angaben der Behörde rechtskräftig. Laut LFK ist es das höchste Bußgeld, das sie bislang gegen eine Influencerin oder einen Influencer verhängt hat. Bei der Influencerin handelt es sich um Hanadi Diab, die Fotos und Videos zu Lifestyle, Mode und Beauty postet. Mehr als 760.000 Menschen folgen ihr allein auf Instagram. Diab widersprach den Vorwürfen schon im April in einem auf TikTok veröffentlichten Video. "Ich bin geschockt. Ich kennzeichne jede Kooperation", erklärte sie. Werbehinweise kaum wahrnehmbar Nach ihrer Darstellung bemängelte die LFK unter anderem, dass die Hinweise auf Werbung zu klein und wegen der Schriftart und -farbe nicht ausreichend erkennbar gewesen seien. "Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist", sagte die Influencerin. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur wollte sie sich nicht über diese Stellungnahme hinaus äußern. Nach Angaben der LFK geht es um mehrere bezahlte Kooperationen, die Diab zwischen Mai und Juli 2025 in Instagram-Storys veröffentlicht haben soll. Für die Werbung habe sie Geld und Sachleistungen erhalten. Ein Teil der Beiträge sei gar nicht als Werbung gekennzeichnet gewesen. Der kommerzielle Charakter der Beiträge sei für Nutzer nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen. Laut LFK war Diab schon 2020 und 2022 mehrfach auf die gesetzlichen Anforderungen an die Werbekennzeichnung hingewiesen worden. Bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die LFK laut Mitteilung unter anderem die wiederholten Verstöße, die hohe Reichweite des Instagram-Auftritts, den wirtschaftlichen Wert der Kooperationen und die früheren Hinweise der Behörde.

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