Diakonisches Unternehmen kündigt wegen AfD
Ein diakonisches Unternehmen in Jever hat einer langjährigen Mitarbeiterin gekündigt, die bei der Kommunalwahl in Niedersachsen für die AfD kandidiert. Das teilte das diakonische Unternehmen Mission:Lebenshaus gGmbH am Mittwoch mit. Zuvor hatte der Träger die Frau abgemahnt und sie aufgefordert, ihre Kandidatur schriftlich zurückzuziehen. Sie selbst kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Abmahnung, Rücktrittsforderung, Kündigung – die Chronologie Die Mission:Lebenshaus gGmbH ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bremer Inneren Mission. Der Träger zählt damit zum diakonischen Bereich. Nach eigenen Angaben betreibt das Unternehmen sechs Hospize in der Region. Der Konflikt entwickelte sich in mehreren Schritten. Zunächst erhielt die Mitarbeiterin nach den vorliegenden Angaben eine Abmahnung. Danach forderte der Arbeitgeber sie auf, schriftlich von ihrer Kandidatur für die AfD zurückzutreten. Als sie diesem Schritt nicht nachkam, folgte die Kündigung. Wie der Fall öffentlich wurde Nicht der Arbeitgeber machte die Kündigung zuerst publik, sondern die betroffene Frau selbst – über die sozialen Medien der AfD. „Ich kandidiere für den Gemeinderat Wangerland sowie für den Kreistag Friesland und habe daraufhin meine Kündigung erhalten“, schildert Müller in einem Video, das in den sozialen Medien verbreitet wurde. „Es ist der völlige Wahnsinn, wo wir inzwischen in Deutschland angekommen sind, dass Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmer zu nötigen, nicht an demokratischen Wahlen teilzunehmen“, so Müller weiter. Sie werde alle „zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dieses Unrecht nicht gelten zu lassen“. AfD wirft Diakonie eine Straftat vor Unterstützung bekommt die Frau prominent: In dem Video steht ihr der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert zur Seite. Sichert warf dem diakonischen Verein eine Straftat vor. Er verwies dabei auf Paragraf 108 des Strafgesetzbuchs. Nach dieser Vorschrift ist bereits der Versuch strafbar, jemanden in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zu nötigen oder daran zu hindern, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben. Sichert war kurz zuvor selbst in Friesland in die Schlagzeilen geraten. Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland hatte ihn von der Kandidatur als Landrat ausgeschlossen. Sichert scheiterte bisher mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Der Wahlausschuss hatte mehrheitlich gegen eine Zulassng von Sichert zur Wahl gestimmt. Zuvor hatte das Innenministerium Erkenntnisse beim Verfassungsschutz eingeholt, wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht. Lesen Sie mehr zum Thema