Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD
Der Vorschlag, für den Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der vergangenen Woche viel Widerspruch kassierte, war weder revolutionär noch neu. Um zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg habe, solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die systematisch „beweisbare Belege“ zusammentrage. Eine solche gemeinsame Sammlung gebe es bislang nicht.
Warum eigentlich nicht? Dass eine derartige Sammlung notwendig sein könnte, ist der Bundesregierung seit Langem bekannt. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere die Rolle von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Am 20. Mai 2025 saß Dobrindt in der Bundespressekonferenz und kommentierte vor Journalisten das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses reiche nicht aus, um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen, sagte Dobrindt. Denn es beschäftige sich nicht mit zwei zentralen Aspekten, die hierfür aus seiner Sicht vorab geklärt werden müssten: ob von der AfD „ein Angriff auf den Rechtsstaat“ sowie ein „Angriff auf die Demokratie“ ausgehe.
Was Dobrindt an diesem Tag nicht mitteilte: Was er als Bundesinnenminister nun unternehmen wollte, um genau diese von ihm benannten Erkenntnislücken zu schließen. Auch in den folgenden Wochen und Monaten ließ er nicht erkennen, dass er eine solche Klärung, in welcher Form auch immer, vorantreiben wolle.
Ein wiederkehrendes Muster
Bei dem Auftritt in der Bundespressekonferenz im Mai 2025 zeigte sich damit ein Muster, das sich durch Dobrindts Umgang mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ziehen sollte: Der Innenminister benennt Erkenntnislücken – aber statt dafür zu sorgen, dass sie geschlossen werden, führt er sie als Argument gegen weitere Schritte an. Mehr noch: Als andere versuchten, Strukturen zu schaffen, um die offenen Fragen systematisch zu klären, stellte er sich aktiv dagegen.
Die Idee, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung des nötigen Materials zu schaffen, gab es früh. Bereits Ende Juni 2025, sechs Wochen nach Dobrindts Kommentar in der Bundespressekonferenz, wollte der Koalitionspartner SPD eine entsprechende Struktur schaffen. Auf ihrem Bundesparteitag beschlossen die Sozialdemokraten einstimmig: „Wir wollen darauf hinwirken, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane durch Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit einer Sammlung von Materialien für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beginnen.“
Einen Tag später verkündete Dobrindt: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies stattdessen auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen Folgen einer AfD-Hochstufung etwa für Waffenrecht, öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen beschäftigen sollte – ausdrücklich aber nicht mit der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens.
Dobrindt führte noch ein weiteres Argument gegen derartige Vorbereitungen an: Zunächst müsse abgewartet werden, wie die Verwaltungsgerichte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz entscheiden würden.
Dieser Abwartekurs stieß auch unter Verfassungsrechtlern auf Kritik. Der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln etwa widersprach im August 2025 Dobrindts Strategie, zunächst die verwaltungsgerichtlichen Verfahren abzuwarten. Schon jetzt könne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Arbeit an einem Verbotsantrag aufnehmen. Wer erst jahrelange Gerichtsverfahren abwarte und danach mit der Vorbereitung beginne, werde seiner Verantwortung für den Schutz der Demokratie „nur schwer gerecht”.
Ebenfalls im August 2025 meldete sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Sascha van Beek aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen zu Wort. Zwar dürfe es keinen Schnellschuss geben, doch nach allem, was er von der AfD sehe und höre, führe „kein Weg an einem Verbot vorbei“. Er schlug die Ernennung eines unabhängigen Sonderermittlers vor, der alles Material bündle und die nächsten Schritte vorbereite. Van Beek sagte: „Am Ende gilt: Weniger reden, einfach machen. Wie auch immer.“ Im Bundesinnenministerium kam dieser Vorstoß nicht gut an.
Während Alexander Dobrindt seiner Position bis heute treu geblieben ist, ist das Lager derer, die sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens oder jedenfalls konkreter Schritte dorthin aussprachen, deutlich gewachsen.
So veröffentlichte im Juni 2026 der Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ ein mehr als 1500 Seiten langes rechtswissenschaftliches Gutachten, für das Juristen umfangreiches öffentlich zugängliches Material ausgewertet hatten. Ihr Ergebnis: Die AfD verfolge verfassungswidrige Ziele, ein Verbotsantrag habe Aussicht auf Erfolg.
Bijan Moini, Legal Director des Vereins, sagte dem Tagesspiegel, dass es seit der Veröffentlichung keinen direkten Austausch mit der Bundesregierung zu den Erkenntnissen gegeben habe: „Wir hören aber, dass es in Regierungskreisen in Bund und Ländern ernst genommen wird.“
Auf das Gutachten folgte ein Offener Brief, in dem Hunderte Juristen von der Bundesregierung sowie allen Bundestagsabgeordneten verlangten, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten.
Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt forderten Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) in einem gemeinsamen Gastbeitrag nicht bloß eine Materialsammlung, sondern die „baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens“ – und zwar mit einem „Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg“.
Verbotsskeptiker Grote schwenkt um
Der aktuelle Vorstoß von Hendrik Wüst nach jener vorgelagerten Prüfung, die die SPD schon im Juni 2025 wollte, findet unter Sozialdemokraten einige Unterstützung. Andy Grote, Hamburgs Innensenator und derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, stellte sich vergangene Woche ausdrücklich hinter Wüsts Vorschlag: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei der „nächste logische Schritt“, um „alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen“ und anschließend qualifiziert verfassungsrechtlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. Bislang zählte Grote innerhalb der SPD zu den größten Skeptikern eines Verbotsverfahrens.
Das Einrichten einer solchen Arbeitsgruppe zur Materialsammlung gilt in der Bundespolitik als der nächste logische Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Verbotsverfahren. Genau dies ging damals auch dem zweiten NPD-Verbotsverfahren voraus. Sprächen sich nun Schwergewichte wie Hendrik Wüst für die Schaffung einer Arbeitsgruppe aus, deute dies zudem darauf hin, dass die intern bereits vorliegenden Materialien auf reale Erfolgschancen schließen ließen, heißt es.