DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,04 % 64.285,40 USD 08:14:37 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Diese zehn kuriosen Dinge kann man von der Steuer absetzen

Wirtschaft

Nur noch wenige Tage bleiben, ehe die Frist für die ohne Hilfe selbst eingereichte Steuererklärung am 31. Juli abläuft. Wer sie noch nicht auf den Weg gebracht hat, kann noch einmal über diese Liste schauen. Vielleicht steckt unentdecktes Sparpotenzial darin. Neben den Klassikern wie Handwerkerkosten gibt es eine Reihe von Ausgaben, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Zwei Steuerberater erklären, welche kuriosen Dinge dazu gehören – und worauf es ankommt, damit das Finanzamt sie anerkennt. Inhalt auf dieser Seite Kinderbetreuung durch die eigenen Großeltern Künstliche Befruchtung – wenn man jung genug ist Fahrtkosten zu Arzt, Apotheke und Krankenhaus Wer unter den Folgen leidet: Haartransplantation und Perücken Schwimmen mit Delfinen, spazieren mit Eseln Selbst die Sonnenbrille ist mit dem richtigen Job absetzbar Dienstleistungen für Hunde Homeoffice: Auch die Zimmerpflanze zählt Party mit Arbeitskollegen Für einen auserwählten Kreis: Sky-Fußball-Abo Kinderbetreuung durch die eigenen Großeltern Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes sind sämtliche Kinderbetreuungskosten wie etwa für den Kindergarten steuerlich absetzbar. Konkret handelt es sich dabei laut Steuerberater Tobias Ernst von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe um 80 Prozent und maximal 4.800 Euro pro Kind. Ebenfalls absetzbar ist die Betreuung der Kinder durch die eigenen Großeltern. Das Finanzamt gewährt die Erleichterung im Feld „Sonderausgaben“ jedoch nur, wenn es einen schriftlichen Vertrag zwischen Großeltern und Eltern gibt. Hierbei müssen auch die genauen Kosten geregelt sein. „Nicht anerkannt wird eine Vereinbarung mit der Großmutter, wenn sie im gleichen Haushalt lebt.“ Künstliche Befruchtung – wenn man jung genug ist Beim Posten der „außergewöhnlichen Belastungen“ kann man in der Steuererklärung unter anderem eine künstliche Befruchtung eintragen. Laut Ernst sind die Kosten bei Ehepaaren grundsätzlich abzugsfähig. „Dabei spielt es keine Rolle, ob die Befruchtung aufgrund einer Erkrankung des Mannes oder der Frau durchgeführt wird“, sagt Ernst. Unverheiratete Frauen in einer festen Beziehung sowie gleichgeschlechtliche Frauenpaare können die künstliche Befruchtung ebenfalls angeben. Etwas unklarer ist die rechtliche Lage bei Frauen über 40. Hier sind laut Ernst die Entscheidungen der Finanzgerichte unterschiedlich. „Die Tendenz geht eher dahin, dass das Alter der Frau keine Rolle spielen soll.“ Auch absetzbar ist die Entbindung. Fahrtkosten zu Arzt, Apotheke und Krankenhaus Auch zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen Fahrten zu Arzt, Apotheke oder Krankenhaus. Sie sind mit 30 Cent pro Kilometer absetzbar. Nachweise sind dafür nicht nötig. „Das Finanzamt ist hier relativ großzügig, weil Arztbesuche immer zwangsläufig sind und nicht dem Privatvergnügen dienen.“ Wenn man mehrmals im Jahr große Distanzen zum Facharzt auf sich nehmen muss, sollte man zumindest die Terminkärtchen aufbewahren. Es gilt: „Je mehr Kosten ich geltend mache, desto größer die Beweislast.“ Ob ein Facharztbesuch in der nahen Umgebung möglich gewesen wäre, prüft das Finanzamt allerdings nicht. „Für Angestellte gibt es bei den Krankheitskosten keine Angemessenheitsprüfung.“ Wer unter den Folgen leidet: Haartransplantation und Perücken Kosten für kosmetische Operationen wie Haartransplantationen bei Haarausfall oder auch Perücken bei einer Krebserkrankung können unter bestimmten Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ abzugsfähig sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen „aufgrund eines psychischen Leidens“ oder „krankheitsbedingt“ erfolgen und zur Linderung beitragen. Wichtig ist dabei, dass man sich vor Beginn der Heilbehandlung ein Attest beschafft. Schwimmen mit Delfinen, spazieren mit Eseln Weil Delfin- und andere Tiertherapien wissenschaftlich als Behandlungsmethode nicht anerkannt sind, gelten sie nur als „außergewöhnliche Belastung“, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest nachgewiesen ist. Laut Steuerberater Ernst ist dabei ebenfalls entscheidend, dass das Attest vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde. Selbst die Sonnenbrille ist mit dem richtigen Job absetzbar Weil Brillen und Kontaktlinsen eine Krankheit lindern, dürfen Steuerzahler sie unter „außergewöhnlichen Belastungen“ eintragen. Auch Reinigungslösungen oder Aufbewahrungsdosen für Kontaktlinsen dürfen in die Steuererklärung. Zusätzlich profitieren laut der Rastatter Steuerberaterin Doris Oesterle von „Ecovic RTS“ unter Umständen Piloten. „Diese können die Sonnenbrille von der Steuer absetzen.“ Dienstleistungen für Hunde Wer einen Hund hat, darf sich auf Steuerrückstattungen freuen. Zu den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehören neben Spaziergängen auch das Hundesitten sowie der Hundefriseur. Die Kosten werden aber begünstigt, wenn die Betreuung im Haushalt oder auf dem Grundstück erfolgt. Tobias Ernst Vereinigte Lohnsteuerhilfe „Die Kosten werden begünstigt, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt oder auf dem Grundstück erfolgt“, sagt Steuerberater Ernst. Einzige Ausnahme ist laut Ernst die Gassi-Runde durch einen Hundesitter. Diese sei auch außerhalb der Wohnung möglich. „Allerdings nur bei einer Dauer von ein bis zwei Stunden.“ Homeoffice: Auch die Zimmerpflanze zählt Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann in der Steuererklärung im Feld „Werbungskosten“ profitieren. Für maximal 210 Homeoffice-Tage pro Jahr erhält man eine Tagespauschale von 6 Euro. Somit sind bis zu 1.260 Euro jährlich möglich. Anders ist die Rechtslage, wenn sich der berufliche Mittelpunkt im Homeoffice befindet. Dies ist etwa der Fall, wenn man mehr als die Hälfte der Arbeitszeit von zu Hause aus arbeitet. In diesem Fall kann man eine Jahrespauschale von 1.260 Euro geltend machen. Ist das eigene Arbeitszimmer in einzelnen Monaten nicht der berufliche Mittelpunkt, wird die Pauschale jeweils um ein Zwölftel gekürzt. Noch mehr ist möglich, wenn man die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer absetzt. Einbringen lassen sich die anteilige Miete, Versicherungen und Strom. „Auch Kosten für die Zimmerpflanze oder Bilder kann man geltend machen“, sagt Steuerberaterin Oesterle. Party mit Arbeitskollegen Ein geselliger Abend mit Arbeitskollegen kann unter Umständen auch von der Steuer befreit werden. Dies ist allerdings nur bei Erfüllung zahlreicher Bedingungen im Feld „Werbungskosten“ möglich. Weil Ereignisse wie ein Dienstjubiläum oder eine Beförderung laut Steuerberater Ernst von der Lohnsteuerhilfe der persönlichen Reputation dienen, sind sie nicht absetzbar. Wichtig ist, dass die Kosten für die Bewirtung „beruflich veranlasst“ sind. Bei der Bewertung blickt das Finanzamt auf zahlreiche Dinge. Die Chancen erhöhen sich, wenn die eingeladenen Gäste allesamt Teil einer Abteilung sind oder die gleiche Funktion im Unternehmen tragen (etwa Auszubildende). Für einen auserwählten Kreis: Sky-Fußball-Abo Für die wenigsten Menschen auf diesem Planeten ist das Fußball-Abo bei Bezahlsendern wie Sky oder DAZN absetzbar. Zu der auserwählten Gruppe gehören Profifußballer. Unter dem Feld „Werbungskosten“ können Trainer sowie Spieler das Abo eintragen, wenn das etwa der taktischen Gegneranalyse dient.

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