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Dieselskandal bei VW: Gericht kippt Millionen

Wirtschaft

Das Oberlandesgericht (OLG) in Celle hat eine Vereinbarung gekippt, die Volkswagen mit Ex-Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal geschlossen hatte. Einen bei der Hauptversammlung des Konzerns im Juli 2021 gefassten Beschluss über die Zustimmung der Aktionäre zum Haftungsvergleich mit Stadler erklärte das OLG für „nichtig“, wie es am Mittwoch mitteilte

2023 wurde Rupert Stadler im Dieselskandal wegen Betrugs verurteilt - hier ein Rückblick im Video:

Die in der Hauptversammlung zu Stadlers Vermögensverhältnissen gegebenen Antworten genügten demnach nicht, „um die Beurteilung des Aufsichtsrats nachvollziehbar darzulegen“. (Az. 9 U 93/22)

Bei internen Untersuchungen um den 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal war der VW-Konzern zu dem Ergebnis gekommen, dass der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und Stadler ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hatten. Im Juli 2021 billigte die Hauptversammlung mit großer Mehrheit Haftungsvergleiche mit ihnen sowie mit einer vom Konzern für seine Führungskräfte abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro, die Versicherung weitere rund 270 Millionen Euro.

Mehr zum Thema: Insider vermutet im Audi-II-Prozess zum Dieselskandal: „Die ganze Branche hat so gearbeitet“

Zwei Anlegerschutzvereine klagten

Gegen diese Zustimmungsbeschlüsse klagten zwei Anlegerschutzvereine. Das zuständige Landgericht Hannover wies die Klagen ab, das OLG Celle die Berufung dagegen. Der Bundesgerichtshof allerdings hob die Zustimmung zu den Haftungsvergleichen im September 2025 teilweise auf und verwies die Sache zurück an das OLG.

Es sollte laut BGH nochmals prüfen, ob der VW-Vorstand bei der Hauptversammlung dem Fragerecht der Aktionäre ausreichend nachgekommen ist. Konkret ging es um eine Frage nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Ex-Manager - die Aktionäre bekamen konkrete Auskünfte nur zu den Einkünften, nicht aber zu den Vermögen von Stadler und Winterkorn.

Revision nicht zugelassen

In dem Urteil vom Mittwoch ging es zunächst nur um die Vereinbarung zu Stadler. Aus den Antworten an die Aktionäre ergab sich laut OLG vor allem nicht, in welchem Umfang Haftungsansprüche durch eigenes Vermögen des ehemaligen Vorstandsmitglieds gedeckt gewesen wären. Auch sei für die Aktionäre nicht „hinreichend deutlich gewesen, dass der Aufsichtsrat bei Vergleichsschluss möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und seine Entscheidung daher nicht auf diese Kenntnisse gestützt habe“.

Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ der Senat nicht zu, möglich bleibt aber die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof.

afp

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