DIHK-Präsident für Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Angesichts der Möglichkeit, rund um die Uhr im Internet einzukaufen, unterliege der stationäre Handel weiterhin starren Regeln, argumentierte DIHK-Präsident Peter Adrian gegenüber der Funke Mediengruppe. Für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, stattdessen bestünden hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussrecht sei ein "Relikt der Vergangenheit". Ob Geschäfte sonntags öffnen, sollten die Händlerinnen und Händler selbst entscheiden. Seinen Vorstoß begründete Adrian mit dem sogenannten Ladenschluss-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Das Gericht habe sich dabei auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der "seelischen Erhebung" am Sonntag spreche. Das erscheine ihm nicht mehr zeitgemäß, so der DIHK-Präsident. Eine Grundgesetzänderung könne aus seiner Sicht für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage bekräftigt. Danach müssen verkaufsoffene Sonntage die Ausnahme bleiben und grundsätzlich an einen besonderen Anlass wie ein Stadtfest oder eine Messe geknüpft sein. Entsprechende Regelungen werden seitdem immer wieder gerichtlich überprüft. Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist über Artikel 140 des Grundgesetzes verankert, der eine Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung übernimmt. Die konkreten Regeln für Ladenöffnungszeiten legen die Bundesländer fest. Sie können eine begrenzte Zahl verkaufsoffener Sonntage zulassen, die in der Regel an einen besonderen Anlass gebunden sind. Bundesregierung plant Ausweitung der Arbeitszeiten Die Forderung der DIHK reiht sich in eine breitere Debatte über die Sonntagsarbeit ein. Die Bundesregierung will den Einsatz von Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen in einzelnen Bereichen ausweiten. Ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bäckereien und Konditoreien ab Januar 2027 statt bislang drei künftig bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Zudem soll Sonntagsarbeit künftig auch in öffentlichen Bibliotheken möglich sein; dort ist eine Höchstarbeitszeit von sechs Stunden vorgesehen. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert weitergehende Lockerungen. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sprach sich dafür aus, Sonntagsarbeit auch im Einzelhandel zu ermöglichen. Einkaufen sei heute ein Freizeiterlebnis, und Sonntagsöffnungen könnten dazu beitragen, Innenstädte attraktiver zu machen, sagte er der BILD-Zeitung. Gewerkschaften und Kirchen lehnen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit dagegen ab. Sie warnen vor einer Aushöhlung des verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutzes und verweisen auf die Bedeutung des gemeinsamen arbeitsfreien Tages für Beschäftigte, Familien und das gesellschaftliche Zusammenleben.