Diktator zum Tode verurteilt
In Syrien hat ein Gericht den früheren Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil am Dienstag mit „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Assads nach dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011. Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad, der im Dezember 2024 von islamistischen Kämpfern gestürzt wurde und ins Exil in die russische Hauptstadt Moskau floh. Zum Tode verurteilt wurde am Dienstag auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Nadschib wurde wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte. Unter anderem wurden ihm die „vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren“ und „Folter mit Todesfolge“ zur Last gelegt.