Diskriminierungsverbot im Grundgesetz: Frei will sexuelle Identität nicht per Grundgesetz schützen
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die Angabe »sexuelle Identität« zu ergänzen. »Ich halte das nicht für notwendig«, sagte Frei der Funke Mediengruppe. Er äußerte Verständnis für den Wunsch der »queeren Community«, bezeichnete diesen aber als einen »symbolischen Schritt«, der die Verfassung »überfrachten« würde. Die SPD hatte nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin die Forderung nach einer Gesetzesanpassung wiederholt. Konkret geht es um Artikel 3 im Grundgesetz. Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Bundesrat hatte Initiative 2025 eingebracht Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz »sexuelle Identität« zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht. Für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Nach Ansicht des Unionsfraktionschefs verbietet der Grundgesetzartikel »Diskriminierung jeglicher Art«. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach klar bestätigt. »Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht«, sagte Frei. Der CDU-Politiker positionierte sich auch gegen das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude anlässlich des nächsten CSD. »Die Entscheidung trifft die Bundestagspräsidentin. Aber meine Meinung ist: Motto-Flaggen gehören nicht auf den Reichstag.«