DAX +0,41 % 25.464,01 Pkt 18:00:00 MDAX +1,34 % 32.395,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,12 % 6.289,51 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,22 % 52.845,27 Pkt 19:29:48 S&P 500 +0,34 % 7.438,21 Pkt 19:29:47 Nasdaq +0,02 % 24.936,05 Pkt 19:29:45 Nikkei -3,95 % 62.364,92 Pkt 08:45:03 Gold -0,94 % 4.036,00 USD 19:19:35 Silber -1,61 % 57,53 USD 19:19:41 Brent -5,06 % 83,89 USD 19:18:45 WTI -4,38 % 78,99 USD 19:19:46 Bitcoin -0,09 % 63.666,42 USD 19:29:39 EUR/USD +0,01 % 1,13960 USD 19:29:23 EUR/GBP +0,36 % 0,85660 GBP 19:29:42 EUR/CHF +0,20 % 0,93200 CHF 19:29:47 EUR/JPY +0,08 % 186,585 JPY 19:29:47

Disney+: Bis auf Weiteres keine 4K

Technologie

»Wir bedauern sehr, dass wir zu dieser Entscheidung gezwungen wurden, und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden«, heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. Konkret seien die Optionen 4K UHD und HDR sowie die Unterstützung von 4K UHD und HDR auf Disney+ in Deutschland deaktiviert worden. Die Abkürzung HDR steht für »High Dynamic Range«, auf Deutsch etwa »hoher Dynamikumfang«. Patentinhaber möchte von Aboerlösen profitieren Offenbar handelt es sich um die Eskalation eines lange andauernden Patentstreits. Schon vor mehreren Monaten hatte die Plattform einige hochwertige Premiumfeatures wie Dolby Vision und 3D-Inhalte aus ihrem Angebot in Deutschland entfernt. Hintergrund ist eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Patentinhaber InterDigital. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilt, hat es in der vergangenen Woche eine weitere Verfügung gegen Disney erwirkt. Die sogenannte HEVC-Technik sei »ein wesentlicher Bestandteil des hochwertigen Seherlebnisses, mit dem Streaminganbieter wie Disney höhere Abonnementpreise rechtfertigen können«, erklärt InterDigital-Justiziar Josh Schmidt. An diesen Abopreisen müsse sein Unternehmen angemessen beteiligt werden. Wann sich die beiden Firmen einigen, ist derzeit nicht abzusehen. Schon im Frühjahr hatten Verbraucherschützer den Kundinnen und Kunden geraten, wegen des eingeschränkten Angebotes einen Teil des Abopreises von Disney+ zurückzufordern. Wie der Nachrichtendienst »Heise« berichtet , prüft die Verbraucherzentrale Niedersachsen derzeit rechtliche Schritte wegen der neuerlichen Einschränkungen. Wenn Sie sich im Urlaub auf fremden Fernsehern anmelden, sollten Sie sich vor der Abreise wieder abmelden, sonst könnten die nächsten Gäste Ihr Konto kapern. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie es vergessen haben.

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