DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +1,43 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber +0,34 % 57,79 USD 22:59:48 Brent 0,00 % 90,12 USD 20:28:19 WTI 0,00 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +0,71 % 63.211,32 USD 19:25:44 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:53 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:53 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:53 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:53

Disney+ deaktiviert in Deutschland 4K und HDR wegen Patentstreit

Technologie

Disney+ bietet in Deutschland derzeit keine Wiedergabe in 4K UHD und HDR mehr an. Betroffen sind Inhalte, die bislang in der höchsten Bildqualität verfügbar waren. Für Premium-Abonnenten ist das besonders ärgerlich, denn 4K UHD und HDR gehören eigentlich zu den beworbenen Vorteilen des teuersten Tarifs. Hintergrund ist ein Patentstreit mit InterDigital. Im Kern geht es um HEVC, auch bekannt als H.265. Disney+ nutzt diese Videokompression für hochwertige Streams mit geringerer Datenrate. Nach einem Gerichtsbeschluss hat der Dienst 4K UHD und HDR in Deutschland vorerst abgeschaltet. Nur noch maximal Full HD Disney+-Inhalte laufen in Deutschland derzeit nur noch mit maximal 1080p. Auch HDR fällt weg. Damit fallen 4K UHD, HDR10, HDR10+ und Dolby Vision derzeit weg. Es geht nicht um einzelne Titel, sondern um die Premium-Bildqualität insgesamt. Disney+ liefert die Premium-Bildqualität in Deutschland derzeit grundsätzlich nicht mehr aus. Vielmehr fehlt die Premium-Bildqualität derzeit grundsätzlich. Wer Disney+ auf einem 4K-Fernseher nutzt und den Premium-Tarif wegen UHD und HDR gebucht hat, bekommt also weniger Leistung als zuvor. Patentstreit mit InterDigital Auslöser ist ein Rechtsstreit zwischen Disney und InterDigital. InterDigital hält Patente im Bereich Videotechnik und hatte vor Gericht bereits mehrere Erfolge gegen Disney erzielt. In einer Mitteilung verweist InterDigital auf eine weitere einstweilige Verfügung des Einheitlichen Patentgerichts. Die Düsseldorfer Lokalkammer des UPC habe eine Patentverletzung bei bestimmten HEVC-Encoding-Techniken gesehen und InterDigital eine Unterlassungsverfügung zugesprochen. HEVC ist für Streamingdienste wichtig, weil sich damit hochauflösende Videos mit vergleichsweise moderatem Datenverbrauch ausliefern lassen. Genau diese Technik spielt bei 4K- und HDR-Streams eine zentrale Rolle. Disney spricht von vorübergehender Entfernung Disney selbst stellt die Änderung als Folge der rechtlichen Lage dar. In internationalen Stellungnahmen heißt es, dass 4K UHD und HDR nach einer Gerichtsentscheidung vorübergehend entfernt wurden. Damit ist die Abschaltung nicht zwingend endgültig. Offen bleibt aber, wann Disney+ die Funktionen in Deutschland wieder anbieten kann. Dafür müsste der Rechtsstreit beigelegt, eine Lizenzlösung gefunden oder die technische Auslieferung angepasst werden. Schon zuvor hatte Disney+ wegen Patentstreitigkeiten einzelne Premium-Videoformate eingeschränkt. Damals waren unter anderem Dolby Vision und 3D-Inhalte betroffen. HDR10 kehrte später wieder zurück. Premium-Tarif wirbt weiter mit 4K und HDR Der heikle Punkt liegt im Abo-Modell. Disney+ bewirbt den Premium-Tarif weiterhin mit bis zu 4K UHD und HDR. Genau diese Merkmale stehen deutschen Kunden derzeit aber nicht zur Verfügung. Das wirft rechtliche Fragen auf. Wenn ein Dienst bestimmte Qualitätsmerkmale als Tarifvorteil bewirbt, diese aber nicht liefert, kann das für Kunden einen Minderungsanspruch auslösen. Für Disney+ ist das auch kommunikativ schwierig. Nutzer zahlen weiter den regulären Preis, bekommen bei der Bildqualität aber nur noch Full HD ohne HDR. Verbraucherzentrale prüft rechtliche Schritte Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Disney+ bereits wegen früherer Einschränkungen bei Premium-Videoformaten im Blick. Damals empfahl sie betroffenen Kunden, eine Preisminderung zu prüfen und Differenzen zurückzufordern. Auch wegen der aktuellen Abschaltung von 4K UHD und HDR prüfen Verbraucherschützer erneut rechtliche Schritte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Disney+ den vollen Preis verlangen darf, wenn zentrale Funktionen des Premium-Tarifs fehlen. Für Kunden wäre deshalb wichtig, ob Disney+ die Einschränkung aktiv kommuniziert, wie lange sie anhält und ob der Anbieter eine Erstattung oder Anpassung anbietet. Was Nutzer jetzt tun können Wer Disney+ Premium vor allem wegen 4K UHD, HDR10, HDR10+ oder Dolby Vision nutzt, sollte sein Abo prüfen. Sinnvoll ist außerdem ein Blick in die aktuelle Tarifbeschreibung und in die Wiedergabeinformationen der verwendeten Geräte. Bei laufenden Abos können betroffene Nutzer Disney+ kontaktieren und auf die fehlenden Premium-Funktionen hinweisen. Eine pauschale Rückzahlung gibt es bislang nicht. Die Verbraucherzentralen verweisen aber darauf, dass bei nicht oder nur eingeschränkt erbrachten Leistungen grundsätzlich eine Preisminderung möglich sein kann. Rückkehr offen Ob Disney+ 4K UHD und HDR in Deutschland kurzfristig zurückbringt, ist derzeit nicht klar. Technisch dürfte der Dienst die Funktionen weiter anbieten können, rechtlich ist die Lage aber durch den Patentstreit blockiert. Für Nutzer bleibt deshalb vor allem festzuhalten: Disney+ Premium kostet weiter den regulären Preis, liefert in Deutschland aktuell aber nicht die volle beworbene Bildqualität.

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