DMA: EU-Kommission zwingt Google zur Freigabe von Suchdaten
close notice This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication. . Die EU-Kommission greift im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) zu einem neuen, rechtlich bindenden Werkzeug. Anstelle von milliardenschweren Sanktionen hat die Brüsseler Regierungsinstitution nun ein Paket verbindlicher Spezifikationsmaßnahmen gegen Google verhängt. Sie sollen sicherstellen, dass Konkurrenten endlich faire Bedingungen vorfinden und die große Marktmacht des Suchmaschinen-Giganten aufgeweicht wird. Ein Teil der Vorgaben ist die Verpflichtung für Google, seine wertvollen Suchdaten mit alternativen Suchdiensten zu teilen. Weiterlesen nach der Anzeige Mit dem Schritt reagiert die Kommission auf anhaltende Kritik, dass der DMA bislang kaum praktische Verbesserungen für den europäischen Digitalmarkt gebracht habe. Die am Donnerstag veröffentlichten Auflagen betreffen eine wesentliche Säule des Google-Ökosystems. So muss Google ab Januar 2027 jene Suchdaten, die es zur Optimierung seiner eigenen Dienste erhebt, auch Drittanbietern zur Verfügung stellen. Die genauen Maßnahmen veröffentlicht die Kommission unter dem Aktenzeichen DMA.100209 im Fallregister. Das schließt ausdrücklich auch KI-Chatbots ein, die Suchfunktionen anbieten. Bisher profitierte die Google-Mutter Alphabet von einem selbstverstärkenden Feedback-Loop: Mehr Nutzer brachten mehr Daten, was wiederum die eigenen Suchalgorithmen und KI-Modelle verbesserte. Dem will die Kommission einen Riegel vorschieben. Mehrstufiges Anonymisierungsverfahren Unter strengen Datenschutzauflagen muss Google so künftig Suchanfragen, Klickpfade und Ranking-Informationen an berechtigte Drittanbieter weitergeben. Damit dieser Transfer nicht die Privatsphäre der Verbraucher gefährdet, schreibt die Exekutivinstanz eine Kombination aus technischen und vertraglichen Schutzmaßnahmen vor. Sie sollen eine Identifizierung der User auf ein Minimum reduzieren, ohne den Nutzen der Daten für andere Suchdienste gänzlich zu schmälern. Die dauerhafte Wirksamkeit dieser Anonymisierungsmethoden will die Kommission regelmäßig auf potenzielle neue Bedrohungen und Angriffe hin prüfen. Das mehrstufige Verfahren steht nach ihren Angaben im Einklang mit Leitlinien auch des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Die Empfänger dürfen die Daten verwenden, um das eigene Verständnis von Suchanfragen zu optimieren, Rechtschreibkorrekturen zu verbessern und KI-Systeme mit verlässlichen Trainingsdaten zu füttern. Von der Teilungspflicht explizit ausgeschlossen bleibt die eigentliche Suchtechnologie: Google muss seine geschützten, proprietären Algorithmen also nicht offenlegen. Der Zugang zu den Daten soll über eine Schnittstelle (API) zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) erfolgen. Um Missbrauch zu verhindern, gelten für den Zugriff strenge Berechtigungs- und Audit-Regeln, die kontinuierlich überprüft werden. Zudem müssen die profitierenden Drittanbieter einen fairen Anteil an den Betriebskosten der Datenbereitstellung tragen. Google wird auch das Recht eingeräumt, im Einzelfall vor der Freigabe zu prüfen, ob die Weitergabe an einen bestimmten Drittanbieter schwerwiegende Risiken für die Cybersicherheit oder den Datenschutz birgt. Weiterlesen nach der Anzeige Zum anderen müssen Android-Geräte bis Juli 2027 so angepasst werden, dass konkurrierende KI-Dienste gleichberechtigten Zugriff auf Systemfunktionen erhalten. Die Maßnahmen sind rechtlich bindend, allerdings bleibt Google das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse unbenommen. Die praktische Umsetzung und Nutzbarkeit für die Konkurrenz soll schrittweise erfolgen. Zivilgesellschaft forderte härtere Konsequenzen Der Beschluss folgt auf eine kontroverse Vorgeschichte. Erst vor wenigen Monaten gab es Berichte, wonach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich eingegriffen habe, um eine bereits fest eingeplante Strafe in Milliardenhöhe gegen den US-Giganten in letzter Minute zu stoppen. Die Wettbewerbshüter hatten dem Vernehmen nach eine erdrückende Beweislast dafür zusammengetragen, dass Google systematisch gegen die weitreichenden Pflichten verstößt, die Google seit 2023 als „Gatekeeper“ unter dem DMA erfüllen muss. Die Kommission setzte dem Konzern bereits im Januar eine Frist von sechs Monaten, um tiefgreifende Änderungen vorzunehmen. Dass statt der erwarteten harten Sanktionen nun nur ein kooperatives Spezifikationsverfahren ohne Bußgelder verabschiedet wurde, dürfte für Unmut sorgen. In der Zivilgesellschaft regte sich bereits heftiger Widerstand gegen das vermeintliche Zögern der Politik. Organisationen aus ganz Europa appellierten an die Kommissionspräsidentin, den DMA konsequent zu vollziehen. Um den Vorwürfen der Tatenlosigkeit zu begegnen, forcierte die Brüsseler Behörde die nun abgeschlossenen Präzisierungsverfahren. Nachdem sie im April Google empfahl, Such- und Gemini-Daten herauszugeben sowie mehr Interoperabilität bei Android umzusetzen, sind die Vorgaben nun verpflichtend. Google argumentiert dagegen, dass solche kleinteiligen Regeln die Privatsphäre gefährdeten. Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer einer Vielzahl von Firmen offengelegt würden – ohne angemessene Anonymisierung der Daten und ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzer. Dies würde auch Geschäftsgeheimnisse gefährden und die nationale Sicherheit bedrohen. Die politische Dimension bleibt brisant: Die für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera griff die Trump-Regierung in den USA im November an und warf ihr vor, massiven Druck auszuüben, um die europäischen Tech-Regeln zu schwächen. Die neuen Spezifikationen sind so auch ein Balanceakt zwischen dem Willen zur Marktregulierung und der Realpolitik aus Übersee.