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Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen

Nation

Für die Bundesregierung ist es ein Wettlauf gegen die Zeit: Die Linkspartei in Berlin, die gerade Sondierungsgespräche auf Landesebene führt, will künftig Wohnungen vergesellschaften. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt arbeitet allerdings an einem Gesetz, das genau dafür hohe Hürden vorsieht.

Das auch als "Anti-Enteignungsgesetz" bezeichnete Vorhaben wurde bei einem Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen. Nun gibt es erstmals Details zu dem geplanten Gesetz.

Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Der Zeitung sagte der CSU-Politiker: "Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist."

Eckpunkte des Gesetzes

Die Eckpunkte des Gesetzes sehen unter anderem vor: Eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen soll etwa nur dann überhaupt möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung "unmittelbar in Geld" und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.

Pläne erschwert

Das dürfte die Pläne in Berlin deutlich erschweren. Denn wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.

Ein entsprechendes Gesetz soll dem Berliner Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden. Eine Enteignung nach dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Artikel 14 wird in dem Papier der Berliner Parteien ausgeschlossen.

Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vor, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter. "Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben", betonte er. Jetzt müsse sich die Bundes-SPD entscheiden, auf welcher Seite sie stehe: "Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter."

Ob es zu Koalitionsverhandlungen in Berlin kommt, entscheidet sich am kommenden Samstag auf einem Landesparteitag der Linken, SPD und Grüne haben bereits zugestimmt.

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