Dortmunder verkaufen IWC-Uhr bei „Bares für Rares“: Ein Teil von ihr ist illegal
Mit Schmuck und auch Uhren ist das immer so eine Sache. Während die einen in ein bestimmtes Design verliebt sind, haben andere daran gar keinen Gefallen. Ärgerlich wird es dann, wenn man beispielsweise eine Uhr geschenkt bekommt, die so gar nicht gefällt. Ein Problem, das auch Elke und Ralf Droll aus Dortmund kennen. Die beiden sind Liebhaber sportlicher Uhren. Die IWC, die sie einst von einer Freundin erbten, war jedoch das genaue Gegenteil. Eher schmal und elegant. Also ab zu „Bares für Rares“ damit. Und da die Geschichte der IWC zu einer der spannendsten in der „Bares für Rares“-Geschichte gehört, haben wir sie pünktlich zum Start der Uhrenmesse „Watch Time“ in Düsseldorf noch einmal aus dem Archiv geholt.
Doch was genau war so spannend an dem Verkauf? Nun ja, neben der Uhr war es besonders ihr Armband, das in den Fokus von „Bares für Rares“-Expertin Wendela Horz geraten war. „Bei diesem Band gibt es ein kleines Problem. Es handelt sich um ein echtes Krokodilleder-Band, und wir haben kein Artenschutz-Fähnchen, und wir haben nicht den Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb. Alle Krokodilarten sind mindestens besonders geschützt, manche streng geschützt. Das heißt, sie dürfen nur gehandelt werden, wenn es wirklich auch den Nachweis gibt. In Deutschland durch ein Artenschutz-Fähnchen beim Kauf, auf dem man sehen kann, welches Cites-Papier, welche Nummer dieses Krokodil hatte, wer es verkauft hat, wann und so weiter. All diese Informationen, die bestätigen, dass man es rechtmäßig erworben hat und dass es sich um ein gefarmtes Krokodil handelt und so weiter“, so die Sachverständige.
📌 Das Washingtoner Artenschutzabkommen
Seit über 50 Jahren im Einsatz: Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) wurde 1973 beschlossen und trat 1975 in Kraft, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor den Gefahren des internationalen Handels zu schützen.
Mehr als 40.000 Arten geschützt: Das Abkommen regelt den internationalen Handel mit über 40.000 Tier- und Pflanzenarten, darunter Elefanten, Nashörner, Papageien und zahlreiche Orchideenarten.
Strenge Regeln für den Handel: Je nach Gefährdungsgrad ist der internationale Handel mit geschützten Arten entweder stark eingeschränkt oder grundsätzlich verboten – das betrifft auch Produkte wie Elfenbein, exotische Lederwaren und bestimmte Hölzer.
Paar aus Dortmund verkauft IWC-Uhr bei „Bares für Rares“
Quintessenz des Gesagten: Das Armband der Uhr darf nicht verkauft werden, ansonsten würde sich das Paar aus Dortmund strafbar machen. Die Uhr an sich war davon jedoch nicht betroffen. Zum Glück. Handelte es sich doch um eine IWC aus den späten 40er-Jahren, die sich trotz ihres Alters in einem Top-Zustand befand, wie Horz anmerkte. Spannend: Sogar die in 750er-Gold gefertigte Original-Schließe von IWC war noch vorhanden. Allein diese sei heutzutage 610 Euro wert. Dazu kam, dass die Uhr ebenfalls aus 750er-Gold gefertigt war.
Waren also die 1.500 Euro, die sich die Dortmunder wünschten, im Bereich des Machbaren? Der Goldwert allein lag bei rund 800 Euro. Und so schätzte Wendela Horz den Wert der IWC auf 2.200 bis 2.500 Euro. Ein toller Wert, den auch die „Bares für Rares“-Händler sahen. Und so ging die Gold-Uhr für sagenhafte 3.100 Euro an David Suppes nach Wiesbaden.