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Drogenhandel am Düsseldorfer Hauptbahnhof: Von 110 Tatverdächtigen sind 104 Ausländer

Welt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Zahlen zur Herkunft von Tatverdächtigen beim Drogenhandel am Düsseldorfer Hauptbahnhof vorgelegt. Grundlage ist eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Die Antwort wurde als Drucksache 18/20672 veröffentlicht.

Demnach ermittelte die Polizei im Jahr 2025 insgesamt 110 Tatverdächtige. Sechs von ihnen besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, 104 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Damit lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei rund 94,5 Prozent.

Darunter aufgeschlüsselt: Algerien 50, Marokko 10, Tunesien 8. Maghreb-dominiert. Spanien 7. Syrien 6. Irak, Ägypten, Albanien je 3. Libyen und Guinea 2. Ungeklärt 2. Sudan, Nigeria, Somalia, Liberia, Libanon, Iran, Bulgarien je 1.

Von den sechs deutschen Tatverdächtigen hatten fünf neben dem deutschen Pass noch eine weitere Staatsangehörigkeit: in zwei Fällen handelte es sich um die marokkanische Staatsangehörigkeit, in jeweils einem Fall um die griechische, iranische und türkische.

Nur einer der 110 Tatverdächtigen besaß den Angaben zufolge ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Unter den 104 ausländischen Tatverdächtigen befanden sich laut Landesregierung 80 Personen, die von der Polizei als „Zuwanderer“ erfasst wurden. Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen betrug damit knapp 73 Prozent.

Der polizeiliche Begriff „Zuwanderer“ umfasst unter anderem Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Geduldete sowie Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Er ist damit weiter gefasst als die umgangssprachliche Bezeichnung „Flüchtlinge“.

Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf polizeilich ermittelte Tatverdächtige im Zusammenhang mit Drogenhandel am Düsseldorfer Hauptbahnhof im Jahr 2025. Aus ihnen lässt sich nicht ableiten, in wie vielen Fällen es später zu einer Anklage oder Verurteilung kam.

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