Dunkles Geheimnis der Schufa aufgedeckt: Millionen Menschen betroffen
Ihr dachtet, eure alten Schulden seien längst aus den Akten verschwunden – doch die Schufa speichert sie weiter. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung haben eine Praxis aufgedeckt, die bei Millionen von Menschen für Unruhe sorgen dürfte. Schufa mit zweiter Datenbank Die Schufa betreibt neben ihrer bekannten Datenbank offenbar eine zweite, geheime Datensammlung mit „historischen“ Informationen. Darin lagern jahrealte Einträge zu Krediten, Pfändungen oder Privatinsolvenzen, von denen die Betroffenen bisher ausgingen, dass sie nach den gesetzlichen Fristen längst gelöscht worden wären. Die Schufa nutzt diesen Datenschatz nach eigenen Angaben, um die Zuverlässigkeit ihrer neuen Scoring-Verfahren zu testen. Auf Wunsch von Unternehmenskunden – darunter Banken, Telekommunikationsfirmen und Energieversorger – berechnet sie die Bonität von Verbrauchern für einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit. Die Auskunftei betont, dass die Nutzung dieser Altdaten vertraglich streng auf solche Testzwecke beschränkt sei und die Informationen anschließend bei den Unternehmen wieder gelöscht werden müssten. Kritik an der heimlichen Datensammlung Daten- und Verbraucherschützer sind dennoch alarmiert. Die Datenschutzexpertin Ruth Janal von der Universität Bayreuth hält die Praxis für rechtlich unzulässig, da die finanzielle Vergangenheit von Verbrauchern die Vertragspartner der Schufa schlicht nichts angehe. Eine dauerhafte Speicherung von Daten auf Vorrat für unbestimmte Zwecke sei laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem möglichen Missbrauch. Es sei für die Unternehmen sehr verlockend, die historischen Daten nicht nur für Tests zu verwenden, sondern sie heimlich auch für tatsächliche Kreditentscheidungen heranzuziehen. Allein der Kontrollverlust über die eigenen Daten könne für Betroffene bereits einen Schaden darstellen, der zu Schadensersatzansprüchen führen könnte. Die Verbraucher selbst erfahren von der fortgesetzten Speicherung nichts, auch nicht bei einer offiziellen Datenanfrage.