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Eckpunkte für Social-Media-Beschränkungen beschlossen

Allgemein

Für Kinder und Jugendliche sind EU-weite Social-Media-Beschränkungen geplant. Bis es so weit ist, soll es in Deutschland eigene Regeln geben. So schlägt es zumindest die zuständige Ministerin vor.

In Deutschland sollen übergangsweise eigene Regeln für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren eingeführt werden. Sie sollen gelten, bis es zu einer EU-weiten Regelung kommt. Das Bundeskabinett beschloss dazu in Berlin Eckpunkte aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Der Plan: Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram sollen für unter 13-Jährige tabu sein.

Zwar hatte auch die EU-Kommission im September bereits entsprechende Pläne vorgestellt ("EU Kids Act"). Bis sich EU-Parlament und Mitgliedsländer bei dem Vorhaben aber auf einheitliche Linien verständigt haben und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnte viel Zeit vergehen. Die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte sind noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunächst eine Absichtserklärung. Somit blieb vorerst auch offen, wann konkret die Beschränkungen in Kraft treten sollen.

"Abgestufte Beschränkungen" für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren geplant

Die Eckpunkte basieren auf 56 Empfehlungen einer von Prien eingesetzten Expertenkommission; weitere Maßnahmen sollen folgen. Die geplante Übergangsregelung für Deutschland werde Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke "grundsätzlich untersagen", hieß es. Ausnahmen solle es "für nachweislich kindgerechte Angebote geben". Für 13- bis 18-Jährige sind "abgestufte Beschränkungen" vorgesehen. Auch das ähnelt den Plänen der EU-Kommission, wonach Jugendliche ab 13 Jahren "Mini-Konten" nutzen sollen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese sollen nur begrenzte Funktionen haben und ihre Nutzung auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein.

"Es geht nicht darum, die Digitalisierung aus dem Leben der Kinder und Jugendlichen zu verbannen oder Verbote um ihrer selbst willen zu verhängen. Es geht um Schutz, Befähigung und Teilhabe", heißt es in der Kabinettsvorlage.

CSU-Politikerin Weisgerber: Handlungsbedarf ist groß

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber, stellt sich hinter die Eckpunkte. "Wir unterstützen die Ministerin ausdrücklich dabei, den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland national zu regeln", sagte sie unserer Redaktion. Der Handlungsbedarf sei zu groß, um auf eine europäische Einigung zu warten. "Mit unserem Vorangehen wollen wir in den europäischen Prozess hineinwirken und Impulse für wirksamere europäische Regeln setzen".

Weisgerber sprach sich für "klare und praktikable Regelungen" aus, die Eltern unterstützen und den Ansprüchen der Kinder gerecht werden. Die Unionsfraktion setze sich daher für ein risikobasiertes Schutzkonzept ein, "mit altersgerechten Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen je nach Risiko der jeweiligen App".

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Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Denise Loop, hält die Eckpunkte dagegen nicht für ausreichend. Sie nennt das Beispiel sogenannter KI-Companions. Mit ihnen können Nutzerinnen und Nutzer chatten, dadurch kann so etwas wie vermeintliche Nähe entstehen. Der EU Kids Act sehe vor, dass die Beweislast umgekehrt wird, teilte Loop mit: Plattformen müssten nachweisen, dass die KI-Companions sicher sind. "Doch diesen Hebel lässt die Bundesregierung liegen."

Die Eckpunkte sehen zudem vor: Wenn gegen die Plattformen Bußgelder verhängt werden, sollen die Einnahmen in die Medienbildung fließen. Die Grünen dagegen hatten eine Abgabe auf die Werbeumsätze der großen Tech-Konzerne vorgeschlagen. "Bußgelder kommen nicht kontinuierlich und werden, wenn überhaupt, erst nach Urteilen ausgezahlt", sagte Loop. "Die Finanzierung von Medienbildung darf nicht vom Ausgang langwieriger Verfahren abhängen." (fab/dpa/afp)

Verwendete Quellen

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

Agence France-Presse (afp)

Stellungnahme von Anja Weisgerber

Pressemitteilung von Denise Loop

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