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Edeka darf beide Tegut-Märkte in Schwalmstadt übernehmen

Wirtschaft

SCHWALMSTADT. Edeka darf die beiden Tegut-Märkte an der Ernst-Ihle-Straße 8 in Ziegenhain und am Walkmühlenweg 9 in Treysa übernehmen. Beide Standorte stehen auf der Liste der 178 Märkte, deren Übernahme das Bundeskartellamt freigegeben hat. Wann der Betreiberwechsel erfolgt und welche Änderungen Kunden und Beschäftigte erwarten, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Die Freigabe umfasst neben den Lebensmittelmärkten weitere Unternehmensteile. Ursprünglich wollte Edeka 202 Tegut-Märkte, 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum erwerben. Um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen, verpflichtet sich die Handelsgruppe, 24 Tegut-Standorte für vier Jahre nicht zu übernehmen. Die beiden Schwalmstädter Märkte gehören zu den freigegebenen Standorten.

Edeka muss auf 24 Standorte verzichten

Das Bundeskartellamt untersucht das Vorhaben seit März 2026. Ohne die Zusagen hätte die Übernahme nach Einschätzung der Behörde in 34 regionalen Märkten die Wettbewerbsbedingungen erheblich verschlechtert. In neun davon hätte Edeka eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder ausgebaut.

Das Erwerbsverbot für die 24 ausgenommenen Standorte gilt für die gesamte Edeka-Gruppe, einschließlich ihrer Regionalgesellschaften und selbstständigen Einzelhändler. Es umfasst auch Miet- und Anschlussmietverträge. Dadurch sollen diese Standorte für einen Weiterbetrieb außerhalb der Gruppe verfügbar bleiben. Ob und wer sie künftig betreibt, legen die Auflagen nicht fest.

Eine vorläufige wettbewerbliche Bewertung hatte die Behörde Ende Juli veröffentlicht. Ein erweitertes Zusagenangebot von Edeka vom 14. September bildete schließlich die Grundlage für die Freigabe.

Weitere Übernahme durch Rewe noch offen

Neben den Einkaufsmöglichkeiten vor Ort prüfte das Bundeskartellamt die Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten. Auf diesen Beschaffungsmärkten erwartet es durch die Übernahme keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs. Edeka sagte zudem zu, im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss keine unzulässigen Rabatte ohne angemessene Gegenleistung zu verlangen.

Bereits im Juni hatte die Behörde die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West genehmigt. Die geplante Übernahme weiterer Märkte durch Rewe prüft sie noch. Die verlängerte Prüffrist läuft derzeit bis zum 29. Oktober 2026. (wal)

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