DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,70 % 52.470,97 Pkt 19:18:50 S&P 500 +2,19 % 7.476,53 Pkt 19:18:49 Nasdaq +3,50 % 25.297,48 Pkt 19:18:49 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold -0,03 % 4.098,90 USD 19:08:39 Silber -2,03 % 57,62 USD 19:08:46 Brent +1,10 % 90,01 USD 19:03:24 WTI +1,20 % 84,59 USD 19:08:47 Bitcoin -2,94 % 62.819,17 USD 19:18:48 EUR/USD +0,51 % 1,15260 USD 19:18:22 EUR/GBP -0,29 % 0,85530 GBP 19:18:49 EUR/CHF -0,13 % 0,93150 CHF 19:18:49 EUR/JPY -1,89 % 183,721 JPY 19:18:49

Edeka-Deal mit Tegut wackelt: Kartellamt sieht massive Probleme

Wirtschaft

31.07.26 - Der geplante Milliarden-Deal im deutschen Lebensmittelhandel gerät ins Wanken: Edeka will 202 Tegut-Märkte, sämtliche 41 Teo-Standorte, eine Bäckerei und ein Logistikzentrum übernehmen - doch das Bundeskartellamt sieht erhebliche Gefahren für den Wettbewerb. Besonders in Nord- und Osthessen könnte die Auswahl für Verbraucher deutlich schrumpfen. Die bisherigen Zugeständnisse von Edeka reichen den Wettbewerbshütern nicht aus. Das Bundeskartellamt übermittelte den beteiligten Unternehmen am 27. Juli einen Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung, eine sogenannte Abmahnung. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Die vorläufige Einschätzung fällt für Edeka allerdings deutlich aus: In seiner derzeitigen Form wirft der Zusammenschluss erhebliche wettbewerbliche Bedenken auf. "Mit der Abmahnung legen wir den Verfahrensbeteiligten unsere vorläufige wettbewerbliche Bewertung offen. Eine abschließende Entscheidung ist damit nicht getroffen. Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen. Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sieht das Gesetz gesonderte Verfahren vor", erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. 202 Märkte und 41 Teo-Standorte betroffen Edeka plant die Übernahme von 202 tegut-Lebensmittelmärkten. Hinzu kommen 41 automatisierte Teo-Verkaufsstellen, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Angemeldet wurde das Vorhaben am 23. März. Bereits am 21. April leitete das Bundeskartellamt wegen möglicher Wettbewerbsprobleme ein Hauptprüfverfahren ein. Am 20. Juli legte Edeka erstmals ein Zusagenangebot vor. Dadurch verlängerte sich die gesetzliche Prüffrist bis zum 23. September. Solche Zusagen können beispielsweise vorsehen, einzelne Märkte von der Übernahme auszunehmen oder an unabhängige Wettbewerber zu verkaufen. Nach der bisherigen Bewertung reichen die Vorschläge von Edeka jedoch nicht aus, um alle Bedenken zu beseitigen. Probleme in 37 regionalen Märkten Besonders kritisch bewertet das Kartellamt die Auswirkungen auf den lokalen Wettbewerb. Für Kunden entscheidet sich die Auswahl an Lebensmitteln vor allem im direkten Umfeld ihres Wohnortes. Die Behörde untersuchte deshalb die jeweiligen Einzugsgebiete der betroffenen Märkte. In 37 regionalen Markträumen könnte sich der Wettbewerb nach der Übernahme erheblich verschlechtern. Betroffen sind insbesondere Gebiete in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Edeka und die weiteren Verfahrensbeteiligten können nun zu der Bewertung Stellung nehmen. Auch die Verhandlungen über mögliche weitere Zugeständnisse werden fortgesetzt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht in 37 regionalen Märkten erhebliche ...Foto: Bundeskartellamt / Bernd Lammel REWE gehört neben EDEKA, der Schwarz-Gruppe und ALDI zu den vier Handelskonzernen, ... Tante Enso will einzelne tegut-Standorte übernehmen und schrittweise in sein genossenschaftlich ... Vier Konzerne erzielen mehr als 90 Prozent der Umsätze Die Ermittlungen bestätigen zugleich die enorme Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Edeka, REWE, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI Nord und ALDI Süd erzielen zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze. Allein diese starke Marktstellung reicht nach Einschätzung des Bundeskartellamtes allerdings nicht aus, um die Übernahme zu verbieten. "Die Ermittlungen bestätigen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland von den vier großen Handelskonzernen - Edeka, REWE, der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie ALDI (ALDI Nord und ALDI Süd) - geprägt wird, auf die zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel entfallen. Allein diese hohe Konzentration reicht kartellrechtlich aber nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Auch lässt sich hieraus allein nicht ableiten, dass die vier großen Handelskonzerne den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland kollektiv beherrschen. Dafür müsste insbesondere festgestellt werden können, dass zwischen den vier großen Handelskonzernen kein wirksamer Wettbewerb besteht. Trotz einer hohen Markttransparenz und einer intensiven Wettbewerberbeobachtung haben die Ermittlungen hierfür keine Anhaltspunkte ergeben." Die bislang von EDEKA angebotenen Zugeständnisse reichen dem Bundeskartellamt ... Zukauf bei Lieferanten kaum spürbar Neben der Situation für die Verbraucher prüfte das Kartellamt auch, welche Folgen der Zusammenschluss für Hersteller und Lieferanten hätte. Dafür wurden neun Produktgruppen genauer untersucht und rund 150 Unternehmen befragt. Edeka verfügt auf den Beschaffungsmärkten bereits über eine starke Position. Der Konzern kommt dort insbesondere bei Herstellermarken regelmäßig auf einen Anteil von rund 30 Prozent. REWE möchte ebenfalls einige tegut-Standorte übernehmen. Durch die Übernahme von Tegut würde das gesamte Beschaffungsvolumen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel jedoch um deutlich weniger als 0,5 Prozent wachsen. Dieser Zuwachs fällt nach vorläufiger Einschätzung zu gering aus, um allein aufseiten der Lieferanten eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs festzustellen. Entscheidend bleiben damit die regionalen Auswirkungen auf die Einkaufsmöglichkeiten der Verbraucher. Das Bundeskartellamt will nun die Stellungnahmen der Beteiligten und den weiteren Verlauf der Zusagenverhandlungen abwarten. Spätestens bis zum Ende der verlängerten Prüffrist soll über die geplante Übernahme entschieden werden. (jk/Constantin von Butler/pm) +++

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