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EEG 2027: Gesetzesvorhaben von Reiche unter Zeitdruck

Technologie

Nicht einmal mehr vier Monate

Die Zeit für Reiches Plan läuft

Aktualisiert am 24.09.2026 - 12:59 UhrLesedauer: 5 Min.

Im Bundestag startet die Debatte über das EEG 2027 und das Netzpaket. Die Pläne der Regierung sehen harte Einschnitte bei Solarförderung und Entschädigungen vor.

Heute berät der Bundestag über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sowie über das Netzanschlusspaket ("Netzpaket“). Die Gesetzesentwürfe hatte die Regierung Ende Juli 2026 beschlossen. Ihr Ziel ist es, "einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor" zu erreichen, heißt es aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Das klingt zwar positiv, doch die geplanten Novellen ernten zunehmend Kritik. Denn die darin enthaltenen Änderungen bedeuten große Einschnitte – sowohl für Privathaushalte als auch für die Wirtschaft und Industrie. Und genau das könnte dazu führen, dass Reiches Gesetze nicht wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Das ändert sich für Besitzer von Dachsolaranlagen

Grob zusammengefasst entfällt ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen. Anlagen, die zwischen 2027 und 2029 neu ans Netz gehen, erhalten zunächst eine abgesenkte Übergangszahlung für 36 Monate. Danach müssen sie den erzeugten Strom entweder selbst verbrauchen oder über die sogenannte Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen.

Der Anspruch auf die Übergangszahlung wird zudem schrittweise eingeschränkt und hängt vor allem von der Leistung der Solaranlage ab. Ab 2030 wird diese Übergangszahlung dann gar nicht mehr gewährt. Was das EEG 2027 genau für Besitzer privater Solaranlagen vorsieht, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin 20 Jahre ab Inbetriebnahme ihre feste Einspeisevergütung.

Das ändert sich für große Solaranlagen

Betreiber größerer Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt können künftig von sogenannten Differenzverträgen profitieren. Diese auch als Contracts for Difference (CfDs) bekannten Vereinbarungen sichern Betreiber großer Anlagen ab, wenn der Strompreis am Markt so niedrig ist, dass ein Verkauf unwirtschaftlich wäre. Steigt der Marktstrompreis an der Börse jedoch wieder an, müssen die Betreiber einen Teil ihrer höheren Einnahmen zurückzahlen.

Darüber hinaus soll der Ausbau "kostengünstigerer Freiflächenanlagen" stärker im Vordergrund stehen als der Ausbau von Dachanlagen; zudem soll der Ausbau von Windenergie vorangetrieben werden.

Zusätzlich greifen die Regelungen aus dem sogenannten Netzpaket. Diese richten sich vor allem an Betreiber neuer, großer Wind- und Solaranlagen. Wer seine Anlage bewusst in einem bereits überlasteten Netzgebiet errichtet, muss künftig Abstriche bei der Entschädigung hinnehmen – nämlich dann, wenn der erzeugte Strom wegen Netzengpässen nicht ins Netz eingespeist werden kann. Details dazu haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

Kritik

Seit Bekanntgabe der Gesetzesentwürfe ist die Kritik daran groß. Kritiker befürchten, dass durch die Änderungen der Ausbau von Solaranlagen – besonders im privaten Sektor – deutlich gebremst wird. Sie erwarten mehr Probleme bei der Abrechnung und Entschädigung, wenn Anlagen bei drohenden Netzengpässen gedrosselt werden müssen. Auch würden Verfahren und Abläufe bürokratischer und komplizierter werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hält die dreijährige Übergangsvergütung für völlig unzureichend. Sie ersetze die Einspeisevergütung nicht und sei Augenwischerei. Die Kürzungen werden laut dem Verband den bisherigen Energiewendekurs ausbremsen und Bürgern den Zugang zu preiswerter Energie erschweren.

Die Verbraucherzentralen kritisieren den Wegfall der Einspeisevergütung. Dies führe dazu, dass die Anlagen deutlich unrentabler für Privathaushalte werden könnten. Denn viele senken mit ihrem selbst erzeugten Strom nicht nur ihre Stromrechnung. Die Einspeisevergütung trägt für sie auch dazu bei, die Anschaffungskosten zu decken.

Darüber hinaus befürchten Marktakteure, dass durch die EEG-Novelle und das Netzpaket zahlreiche Arbeitsplätze wegfallen werden, da sie aufgrund sinkender Auftragszahlen nicht mehr benötigt werden. Denn die Erneuerbaren-Branche stellt auf dem Arbeitsmarkt inzwischen eine nicht zu unterschätzende Größe dar. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung arbeiteten im Jahr 2025 rund 436.000 Personen in der Branche.

Neben den geplanten Änderungen wird die Beteiligungsfrist kritisiert. Verbände hatten nur drei Werktage Zeit, sich zu den Gesetzesnovellen zu äußern. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nannte die Äußerungsfrist zu den neuen Gesetzesvorhaben dieser Tragweite "nicht angemessen". Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält sie für "nicht akzeptabel".

Eine Untersuchung der Denkfabrik Epico KlimaInnovation zeigt zudem, dass sich durch das Netzpaket die Stromgestehungskosten und somit die Strompreise deutlich erhöhen werden. Dabei handelt es sich um die Kosten, die für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom über die gesamte Lebensdauer einer Anlage anfallen – Bau, Brennstoff, Betrieb, Wartung, Entsorgung.

Auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats kritisiert den Ablauf. Die Beteiligungsfrist bei der EEG-Novelle und dem Netzpaket sei "äußerst" kurz – insbesondere angesichts der erheblichen Komplexität und Tragweite. Zudem seien die Bundesländer nicht ausreichend an den Plänen beteiligt gewesen. Die Folgen der Novellen hätten dementsprechend "nicht seriös bewertet" werden können. Darüber hinaus wurden weder die Datengrundlagen noch die Folgenabschätzungen veröffentlicht – ein wichtiger Faktor für die Bewertung.

Darüber hinaus bringt die Fraktion der Grünen einen Antrag "Netzpaket" ein, wie t-online erfahren hat. Dr. Alaa Alhamwi, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und Federführer des Antrags, sowie Berichterstatter für das Netzanschlusspaket der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärten: "Deutschland steckt in einer der schwersten fossilen Krisen und Katherina Reiche fällt nichts Besseres ein, als Erneuerbare Energien weiter zu bremsen. Dabei sind die Erneuerbaren essenziell für Unabhängigkeit, bezahlbare Energie und Klimaschutz. Mit unserem Antrag zum Netzpaket verteidigen wir die Energiewende und zeigen auf, wie man den Ausbau der Erneuerbaren umsetzt, statt ihn zu sabotieren."

Gesetz muss bis 2027 stehen

Hinzu kommt ein Problem: Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Denn Deutschland hat nur bis zum 31. Dezember 2026 die Erlaubnis der EU, neue Erneuerbare-Energie-Anlagen zu fördern. Diese Erlaubnis wird auch beihilferechtliche Genehmigung der Erneuerbaren-Förderung genannt. Wird der 1. Januar nicht eingehalten, kann es zu einem Förderstopp kommen. Doch der Zeitplan für das neue EEG und das Netzpaket ist eng getaktet.

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