Einspeisevergütung endet: Kann dieser Trick die EEG-Förderung erhöhen?
Frag t-online Höhere Einspeisevergütung mit einem Trick – geht das? Von Amy Walker 04.07.2026 - 09:02 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Jede Woche beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die EEG-Förderung. Es liegt zwar immer noch kein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, doch schon jetzt fragen sich viele Eigentümer und Interessenten von Solaranlagen, was die Ankündigungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bedeuten werden. Sie hat verkündet, ab 2027 die feste Einspeisevergütung für Solaranlagen auslaufen lassen zu wollen. Stattdessen sollen Besitzer neuer Solaranlagen ihren Strom direkt vermarkten müssen (wenn sie ihn nicht vollständig selbst verbrauchen). Für viele Eigentümer wirken die neuen Regeln zu kompliziert, zudem muss man für die Direktvermarktung eine Gebühr zahlen. Der Ertrag aus der Solaranlage verringert sich also. Lohnen kann sie sich allerdings trotzdem, wenn man im Haushalt den Solarstrom speichern und selbst verbrauchen kann. Aufgrund der Unsicherheit denken dennoch viele Interessenten darüber nach, noch 2026 eine Anlage zu kaufen, damit sie noch die feste Einspeisevergütung erhalten können. Ein t-online-Leser fragt sich, ob er sogar einen Trick anwenden kann, um die für ihn beste Lösung zu erreichen: "Kann ich auch noch 2026 schnell eine kleine Solaranlage anschaffen und diese Anlage dann nach 2027 vergrößern, damit ich insgesamt mehr Einspeisevergütung habe?" Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite. Vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben eine E-Mail von uns erhalten. Ihre FrageIhre Daten Ihre Frage *0 / 200 Name* E-Mail-Adresse für rückfragen* Beim Absenden des Formulars trat ein Fehler auf. Bitte versuchen Sie es erneut. Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google. * PflichtfeldDatenschutzhinweis Erweiterung einer PV-Anlage bringt nicht mehr Förderung Leider wird das nicht so funktionieren, wie sich der Leser das denkt. Zwar ist es richtig, dass Sie 2026 noch eine Solaranlage kaufen und ans Netz bringen können und dann 20 Jahre lang von der EEG-Förderung profitieren würden. Für eine kleine Anlage, die nur den überschüssigen Strom ins Netz speist, gibt es aktuell 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeistem Strom. Bei einer Volleinspeisung sind es 12,34 Cent/kWh. Die Vergütung gibt es für den vereinbarten Zeitraum auch dann noch, wenn die Solaranlage erweitert wird. Aber die alte Einspeisevergütung gibt es nur für die alten Module und deren Leistung – die neuen Module werden wie eine neue Anlage behandelt und erhalten entsprechend auch die neuen Vergütungssätze. Bei einem Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2027 gäbe es also für die Erweiterung keine Einspeisevergütung. Auch die neuen Module müssen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Neue Einspeisevergütung mit Repowering sichern Anders ist das übrigens beim sogenannten "Repowering", also wenn alte Module innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums ersetzt werden (müssen). Wenn Sie veraltete Solarmodule durch effizientere austauschen möchten oder die aktuellen Module defekt sind, dann erhalten Sie nach der Instandsetzung weiterhin die alte Einspeisevergütung. Voraussetzung ist nur, dass die Solaranlage ihre ursprüngliche Gesamtleistung behält. Wird die Leistung beim Repowering ausgeweitet ("Revamping"), dann gilt diese Extraleistung als Neuanlage und wird entsprechend nach neuen EEG-Sätzen vergütet. Beispiel Die alte Anlage wurde im Juli 2024 angemeldet und zum ersten Mal in Betrieb genommen. Hierfür werden für die Volleinspeisung 12,87 Cent/kWh bis zum Jahr 2044 gewährt. Für die neue Anlage, die im Juli 2026 angemeldet und in Betrieb genommen wird, gibt es 12,34 Cent/kWh bis zum Jahr 2046. In den Jahren 2026 bis 2044 werden dann zwei feste Vergütungssätze in verschiedenen Höhen gezahlt. In den Jahren 2045 und 2046 wird nur noch der Vergütungssatz in Höhe von 12,34 Cent/kWh für die neue Anlage gezahlt. Über diesen Weg können auch alte Anlagen eine neue Förderung bekommen – wenn die Modernisierung so umfangreich ist, dass es sich faktisch um eine neue Solaranlage handelt. Wer dies bei einer Anlage tut, bei der 2026 oder 2027 ohnehin die Förderung ausläuft, kann so noch mal für 20 Jahre eine neue Einspeisevergütung bekommen – dann aber zu den aktuell gültigen Sätzen. Ein solches Repowering ist aber mit neuen Kosten verbunden. Eigentümer sollten sich also gut überlegen, ob sich diese Modernisierung lohnt oder ob die Altanlage auch ohne Förderung noch gut genug ist, um zumindest den Eigenstrombedarf zu decken und somit die Stromkosten zu senken. Verwendete Quellen adac.de: "Einspeisevergütung 2026: Aktuelle EEG-Fördersätze für PV-Anlagen" (Deutsch) solaranlage-ratgeber.de: "PV-Anlage erweitern" (Deutsch) clearingstelle-eeg-kwkg.de: "Kann ich meine PV-Anlage zu früher gültigen Vergütungssätzen erweitern oder "repowern"?" (Deutsch) repowering-deutschland.de: "Photovoltaik-Repowering für Ihre PV-Anlage" (Deutsch) Quellen anzeigen