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Einspeisevergütung fällt weg: Was das EEG 2027 für Hausbesitzer bedeutet

Technologie

EEG 2027 und Netzpaket

Reiches Reform und die Folgen für Solaranlagen-Besitzer

Von Jennifer Buchholz

14.09.2026 - 12:58 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Regierung verspricht mehr Planbarkeit und Netztauglichkeit beim Ausbau der Erneuerbaren. Kritiker warnen: Private Solaranlagen könnten weniger rentabel werden.

Schon in der kommenden Woche wird sich der Bundestag voraussichtlich mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) beschäftigen. Den Gesetzesentwurf hatte die Regierung Ende Juli beschlossen. Ihr Ziel ist es, "einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor" zu erreichen, heißt es. Das klingt zwar positiv, doch der Ausbau der Photovoltaik könnte dadurch deutlich erschwert und weniger rentabel für die Betreiber werden.

Die Reform sieht mehrere Neuerungen vor.

Direktvermarktung statt Einspeisevergütung

Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll abgeschafft werden. Solaranlagen, die zwischen 2027 und 2029 neu ans Netz gehen, erhalten dann zunächst eine abgesenkte Übergangszahlung für 36 Monate. Anschließend müssen sie auf Direktvermarktung umstellen, das heißt, ihren Strom an der Strombörse verkaufen. Der Anspruch auf die Übergangszahlung wird zudem schrittweise eingeschränkt: 2027 gilt er für Neuanlagen unter 50 Kilowatt, 2028 für Anlagen unter 25 Kilowatt und 2029 nur noch für Anlagen unter sieben Kilowatt. Die feste Pauschale sinkt ab August 2027 halbjährlich – wie es bei der Einspeisevergütung bereits der Fall ist. Allerdings fällt die Absenkung jeweils um einen Cent geringer aus.

Diese Übergangseinspeisevergütung gibt es allerdings nur bis 2030. Anlagen, die danach neu in Betrieb gehen, müssen für eine mögliche Vergütung ihres erzeugten Stroms dann in die Direktvermarktung gehen.

Um die Direktvermarktung zu fördern, unterstützt der Staat Anlagenbetreiber mit einem zusätzlichen Direktvermarktungsbonus. Dieser wird jedoch nur für maximal 48 Monate ab Beginn der Direktvermarktung gewährt. Der Bonus liegt bei 1,5 Cent pro Kilowattstunde – zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf. Wichtig: Der Bonus wird nur in den Monaten ausgezahlt, in denen tatsächlich Strom ins Netz eingespeist wird (§50 c EEG 2027).

Ab Januar 2027: Neues EEG: Was sich für Balkonkraftwerke ändert – und was nicht

Um die Direktvermarktung nutzen zu können, muss jedoch ein Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway installiert werden – und hier hakt es vielerorts. Viele private Betreiber von Dachsolaranlagen warten seit mehreren Monaten auf die Installation ihres neuen, intelligenten Stromzählers. Die für den Einbau zuständigen Messstellenbetreiber begründen den schleppenden Rollout mit der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben, dem hohen Sicherheitsstandard an das Gerät sowie dem aufwendigen und teuren Einbau vor Ort.

Durch die Änderungen wird deutlich, dass sich künftig die Anschaffung einer Solaranlage für Privathaushalte nur noch lohnt, wenn sie mit dem erzeugten Strom den teuren Netzstrom ersetzt. Und das geht meist nur, wenn neben der Solaranlage noch ein Heimspeicher vorhanden ist.

Wichtig: Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin 20 Jahre ab Inbetriebnahme ihre feste Einspeisevergütung.

Neue Regeln für große Solaranlagen

Für größere Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt – etwa auf großen Freiflächen – sieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), von der die Novelle weitestgehend kommt, ebenfalls Änderungen vor. Betreiber der Anlagen können künftig Differenzverträge (Contracts for Difference; kurz: CfDs) nutzen. Vereinfacht erklärt bedeutet das, dass Betreiber großer Anlagen weiterhin eine Absicherung erhalten, wenn die Marktpreise für Strom niedrig sind. Verdienen sie am Markt mit ihrem Strom aber deutlich mehr – weil der Strompreis an der Börse sehr hoch ist – müssen sie einen Teil ihrer Mehreinnahmen wieder zurückgeben. Der Ausbau "kostengünstigerer Freiflächenanlagen" soll zudem stärker im Vordergrund stehen als der Ausbau von Dachanlagen.

Auch für Windenergie plant die Novelle Neuerungen: Das Ausbauziel von 115 Gigawatt (GW) bis 2030 soll durch zusätzliche Ausschreibungen von 12 GW stärker forciert werden.

Hinzu kommen die Regelungen aus dem Netzpaket, die vor allem Betreiber neuer Wind- und Solarparks betreffen. Werden diese Anlagen gezielt in bereits überlasteten Netzgebieten gebaut, sollen die Betreiber für einen Teil des wegen Netzengpässen nicht eingespeisten Stroms keine Entschädigung mehr erhalten. Nach dem Kompromiss in der Bundesregierung wird der Verzicht auf finanziellen Ausgleich auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge begrenzt und grundsätzlich auf sechs Jahre befristet.

Kritik

Kritiker befürchten, dass durch die Änderungen der Ausbau von Solaranlagen – besonders im privaten Sektor – deutlich gebremst wird. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hält die dreijährige Übergangsvergütung für völlig unzureichend. Sie ersetze die Einspeisevergütung nicht und sei Augenwischerei. Die Kürzungen werden laut dem Verband den bisherigen Energiewendekurs ausbremsen und Bürgern den Zugang zu preiswerter Energie erschweren.

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass durch den Wegfall der Einspeisevergütung die Rentabilität der Anlagen deutlich davon abhängen wird, wie viel Solarstrom selbst im Haushalt verbraucht wird. Viele private Betreiber hatten die Anlagen und infolgedessen die Einspeisung genutzt, um die Anschaffung zu finanzieren.

Umweltverbände und Politiker warnen vor neuen Hürden, die den Ausbau erneuerbarer Energie deutlich verlangsamen werden.

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