Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt ab August
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Solarstrom wird weniger wert! Ab dem 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen. Bereits bestehende Anlagen sind von den Änderungen nicht betroffen. Diese Regelung gilt für 20 Jahre und kann den Gewinn deutlich schmälern. Vergütung für Solarstrom sinkt Hat man seine Solaranlage noch vor August installiert, gelten bessere Konditionen. Konkret heißt das: Bei einer Anlage bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) sinkt die Vergütung ab August von 12,34 Cent auf 12,22 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Volleinspeisung. Teileinspeiser erhalten statt 7,78 Cent nur noch 7,70 Cent pro kWh. Klingt wenig? Über 20 Jahre kann sich das ordentlich summieren. Neue Regeln ab August Ab August gilt: Die Vergütungssätze hängen von der Größe der Anlage und der Nutzung des Stroms ab. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz, dafür gibt es mehr Geld. Wer Strom selbst nutzt und nur den Überschuss einspeist (Teileinspeisung), spart Stromkosten, bekommt aber weniger Vergütung. Förderung im Wandel Die Kürzungen könnten nur der Anfang sein. Ein früherer Gesetzesentwurf wollte die Vergütung ab 2027 für kleinere Anlagen ganz streichen. Nach Protesten der Solarbranche wurde das entschärft. Stattdessen gibt es ein Übergangsmodell mit reduzierter Vergütung . Solarstrom soll künftig direkt über die Strombörse vermarktet werden – die Einnahmen schwanken dann mit dem Marktpreis. Neue Begrenzungen geplant Zukünftig sollen Betreiber nur noch 50 Prozent der Anlagenleistung ins Netz einspeisen dürfen. Der Rest muss direkt verbraucht oder gespeichert werden. Das macht Batteriespeicher attraktiver, erhöht aber die Kosten.