Einspeisevergütung läuft schrittweise aus: Reiche gibt beim EEG nach
Solarförderung in Deutschland Reiche rudert bei der Einspeisevergütung zurück Aktualisiert am 19.07.2026 - 07:27 UhrLesedauer: 5 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Die feste Förderung für kleine Solaranlagen soll schrittweise auslaufen und mehr Direktvermarktung bringen. Zugleich werden neue Einspeisegrenzen und Boni eingeführt. Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und auf eine Reform der Netzanschlüsse (Netzanschlusspaket NAP) geeinigt. Die Gesetze, die seit Monaten zwischen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) verhandelt werden, sind nach t-online-Informationen am Freitag in die Verbändeanhörung gegangen. Geplant ist ein Kabinettsbeschluss am kommenden Mittwoch. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll sich der Bundestag im September damit befassen. Das EEG muss zudem noch von der EU genehmigt werden. EEG-Förderung: Auslaufmodell statt Kahlschlag Reiches ursprünglicher Plan, die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2027 komplett zu streichen, ist nach massiver Kritik aus zahlreichen Richtungen etwas abgemildert. Stattdessen soll es ein abgestuftes Auslaufmodell geben. Das heißt: Eigentümer, die ab 2027 auf ihrem Dach eine PV-Anlage mit weniger als 50 Kilowatt (kW) installieren, erhalten dann 36 Monate lang eine feste Vergütung. Diese sogenannte Übergangszahlung liegt etwa 1 Cent/kWh unter der regulären Vergütung. Nach Ablauf von drei Jahren fällt die Vergütung weg und die Betreiber müssen ihren Solarstrom über einen Dienstleister an der Strombörse verkaufen (Direktvermarktung). Um diese Art des Stromhandels zu unterstützen, gewährt die Regierung den Betreibern dann zusätzlich für vier Jahre einen Bonus in Höhe von 1,5 Cent/kWh. Ab 2028 kann diese Übergangszahlung nur noch für neue Anlagen in Anspruch genommen werden, deren Leistung unter 25 kW liegt. 2029 sinkt die Leistungsgrenze auf 7 kW. 2030 entfällt die Übergangszahlung dann komplett. Möchten Betreiber dann mit ihrem Solarstrom Geld verdienen, bleibt ihnen von Anfang an nur noch die Direktvermarktung. Diese bietet einerseits mehr Chancen – etwa, wenn der Strompreis an der Strombörse gerade hoch ist – allerdings auch mehr Risiken. Das Modell unterliegt starken Schwankungen, was es wesentlich unsicherer als die feste Vergütung macht. Darüber hinaus dürfen Anlagenbetreiber nur noch 50 Prozent ihrer Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Den übrigen Strom müssen sie selbst verbrauchen oder zwischenspeichern. Einspeisevergütung: das gilt aktuell Nach aktuellem Recht erhalten Eigentümer einer privaten Solaranlage auf dem Dach eine feste Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, der ins Netz eingespeist wird. Diese EEG-Förderung bleibt für 20 Jahre erhalten. Wer also 2009 eine PV-Anlage installiert hat, bekommt seit der Inbetriebnahme 43 Cent/kWh, bis ins Jahr 2029 hinein. Daran wird auch keine EEG-Novelle etwas ändern. Die Förderhöhe sinkt seit Jahren kontinuierlich – wer heute eine Solaranlage installiert, erhält nur noch 7,78 Cent/kWh für den Strom. Die Einspeisevergütung hat seit der Einführung im Jahr 2000 zu einem regelrechten Solarboom beigetragen. Doch der Erfolg der Maßnahme ist zum Problem geworden, da mittlerweile so viele kleine Solaranlagen Strom ins Netz speisen, dass es regelmäßig zu Überlastungen kommt. Da Besitzer jedoch weiterhin die Förderung bekommen, haben sie keinen Anreiz, mit der Einspeisung aufzuhören. Eine erste Reform an diesem System hatte der frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetrieben: Seit 2025 gibt es für neue Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Preise an der Strombörse unter 0 Euro liegen. Dadurch haben Solarbesitzer einen Anreiz, in diesen Zeiten den Solarstrom selbst zu verbrauchen oder einzuspeichern. Nun folgt unter Habecks Nachfolgerin Reiche die nächste EEG-Novelle. Netzpaket von Reiche Einen weitere Änderung musste Reiche auch beim sogenannten "Redispatch-Vorbehalt" hinnehmen. Laut dem ersten Referentenentwurf sollte dieser dafür sorgen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien regional besser verteilt wird. Im Detail sollten jene Verteilnetzgebiete, die regelmäßig zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz haben, als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden. In diesen Regionen würden nur noch dann Wind- oder Solaranlagen errichtet werden können, wenn sich die Betreiber verpflichten, auf die Entschädigungszahlungen im Falle einer Abregelung zu verzichten – bis zu zehn Jahre lang. Dies hätte allerdings nach Einschätzung der Energiebranche dazu geführt, dass in vielen Regionen gar keine Investitionen in erneuerbare Energien getätigt würden. Ohne sichere Prognosen zu den Erlösen hätten Banken keine Baukredite in diesen Gebieten mehr vergeben, so die Befürchtung. Nach Analysen von Umweltschützern hätte dies den Ausbau der Erneuerbaren in gut 90 Landkreisen ausgebremst, vor allem an der Küste (Wind) und in Bayern (Sonne). Dieser pauschale Ansatz soll nun deutlich abgeschwächt werden. Künftig greift die Regelung erst, wenn in einem Gebiet die Abregelungsquote bei mehr als fünf Prozent liegt (bisher: drei Prozent). Der Zeitraum der Nicht-Vergütung wird auf sechs Jahre reduziert. Darüber hinaus soll die Menge an abgeregeltem Strom, die nicht vergütet wird, begrenzt werden. Bis zu 20 Prozent wären denkbar. Dadurch soll der Bau neuer Erneuerbarer-Energie-Anlagen finanziell weniger riskant werden als ursprünglich im ersten Referentenentwurf angedacht. Die Beschränkung gilt getrennt für Wind- und Solaranlagen, da Netzengpässe meist nur eine der beiden Erzeugungsarten betreffen. Loading... Loading... Loading... Was die Energiewende hemmt Eines der zentralen Probleme der Energiewende ist, dass der Bau von Solar- und Windkraftanlagen schneller vorangeht als der Ausbau der Stromnetze. Daher sind Stromnetze immer wieder überlastet. Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien erhalten nach aktuellem Recht eine Entschädigungszahlung, wenn sie ihren erzeugten Strom aufgrund einer Netzüberlastung nicht mehr einspeisen können, weil die Anlage abgeregelt wird. Das kommt in Deutschland immer häufiger vor, da viele Wind- und Solaranlagen dort stehen, wo die Bedingungen für die Stromerzeugung günstig sind. Das ist jedoch nicht immer dort, wo der Strom auch benötigt wird. Im industriereichen Süden und Westen stehen in der Regel konventionelle Kraftwerke, die den Strom viel teurer erzeugen müssen. All diese Kosten – Entschädigungszahlungen, Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, obwohl es günstigen Strom aus erneuerbaren Energien gäbe – werden "Redispatch-Kosten" genannt. 2025 kosteten diese Redispatch-Maßnahmen rund drei Milliarden Euro. Windkraftzubau Im Rahmen des Klimaschutzprogramms hatte sich die Koalition darauf geeinigt, bis 2030 zusätzlich 12 Gigawatt (GW) Windleistung (Onshore) auszuschreiben. Nun ist geklärt, wie dieses Ziel erreicht werden soll. So sieht der Plan für 2027 und 2028 einen Zubau von jeweils fünf GW und 2029 von zwei GW vor. Um mehr Windanlagen in Süddeutschland zu ermöglichen, soll zudem die Vergütung für schlechtere, windärmere Standorte erhöht werden. Wie geht es weiter? Verbände und Stakeholder haben laut Bundeswirtschaftsministerium bis einschließlich zum 22. Juli Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Geplant ist, dass das Kabinett das Gesetz am 29. Juli auf den Weg bringt. Direkt nach der Sommerpause im September soll es in den Bundestag eingebracht werden. Sollte dieser keine Einwände haben, könnte es bereits im Oktober verabschiedet werden. Reaktionen aus der Branche Die Branche kritisiert den neu angepassten Plan weiterhin. Sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) als auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) sehen die Pläne weiterhin als Bremse für die Energiewende. "Im Ergebnis wird die Netzkrise verlängert und Deutschlands Standortnachteil wächst", sagt etwa Robert Busch, Geschäftsführer des bne. Ebenfalls scharfe Kritik kommt vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Die vorgesehene Streichung der Förderung für neue kleine Solaranlagen könnte dazu führen, dass Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen. Das wiederum würde bundesweit zehntausende Arbeitsplätze im Mittelstand und im Handwerk gefährden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte zwar, dass der Entwurf nun vorliegt. Er kritisierte jedoch, dass Verbände nur drei Tage Zeit hätten, um angehört zu werden. "Die Zeit drängt", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Investoren warten seit Monaten auf Klarheit – und auf die EU-Genehmigung, damit ab Januar neue Projekte starten können. Auch Markus Meyer, Leiter Politik beim Solaranbieter Enpal, sieht im Entwurf nicht nur Negatives: "Solaranlagen müssen intelligenter werden und Systemverantwortung übernehmen. Der Entwurf geht in die richtige Richtung." Zugleich räumt er ein, dass die Politik zu wenige Anreize setzt, "damit die Vermarktung von Solarstrom an der Börse im Massegeschäft in allen Regionen Deutschlands funktioniert und wir das Problem der Solarspitzen in den Griff bekommen." Verwendete Quellen EEG-Novelle 2027, liegt der Redaktion vor Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, liegt der Redaktion vor Mit Material der Nachrichtenagentur dpa Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters Reaktion Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V., liegt der Redaktion vor Reaktion Enpal, liegt der Redaktion vor Reaktion Bundesverband Solarwirtschaft, liegt der Redaktion vor Quellen anzeigen