Einspeisevergütung nicht ausgezahlt: Verbraucherzentrale hilft
Schwierigkeiten beheben
Einspeisevergütung nicht ausgezahlt: Wer jetzt Hilfe bekommt
Von Jennifer Buchholz
13.09.2026 - 07:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Ärger um die Einspeisevergütung: Die Verbraucherzentrale Sachsen registriert immer mehr Fälle einer ausbleibenden Auszahlung und schaltet sich ein.
Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) soll zum Jahreswechsel abgeschafft werden. Das bedeutet, dass Betreiber dieser Anlagen ab dem 1. Januar 2027 keine Einspeisevergütung mehr für ihren ins öffentliche Netz gespeisten Strom erhalten. Stattdessen soll für einen bestimmten Zeitraum eine abgesenkte Übergangszahlung erstattet werden. Ziel ist es, dass PV-Anlagen-Betreiber ihren Solarstrom über die Direktvermarktung verkaufen (Details dazu hier).
Netzbetreiber machen Überlastung geltend
Betreiber von Bestandsanlagen dürfte die Gesetzesänderung weniger interessieren. Sie haben weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zumindest auf dem Papier. Immer wieder berichten Verbraucher, dass ihnen die Einspeisevergütung nicht fristgerecht oder gar nicht abgerechnet und ausgezahlt werde, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Zuständig für die Abrechnung und Auszahlung sind die Netzbetreiber. Diese erklären wiederum, dass durch die hohe Zahl von Netzanfragen sowie den notwendigen Ausbau und die Anpassung der Netzinfrastruktur die Vorgänge verzögert würden.
Verärgerte Verbraucher wenden sich bei derartigen Fällen immer wieder an die Verbraucherzentralen – so auch an die Verbraucherzentrale Sachsen. Der dortige Energieexperte Lorenz Bücklein berichtet: "Mitunter geht es um einen Zählerwechsel oder es müssen technische Fragen geklärt werden. Entscheidend ist: Wo die Kommunikation vorher teilweise über Jahre ins Stocken geraten ist, kommt durch unsere Unterstützung wieder Bewegung in die Sache." In einem Fall habe es lediglich sechs Wochen gebraucht, um die Angelegenheit zu klären.
Verbraucherzentrale Sachsen hilft Betroffenen
Da sich die Fälle häufen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen ein spezielles Angebot eingerichtet, bei dem sich Betroffene beraten lassen können. Für den Beratungstermin müssen der bisherige Schriftwechsel mit dem Netzbetreiber sowie wichtige Unterlagen zum Termin parat liegen. Vor allem das Inbetriebnahmeprotokoll, Unterlagen zur Photovoltaikanlage und zum Netzanschluss sowie vorhandene Verträge und Abrechnungen sind wichtig.
Termine können online auf der Terminvergabeplattform sowie telefonisch (0341 696 2929) vereinbart werden. Der Termin dauert maximal 30 Minuten und kostet 30 Euro. Die Beratung findet vor Ort oder als Videoberatung statt.
Das sind die Top-Fragen des Tages:
Dabei prüfen die Experten die individuelle Situation des Betroffenen und klären dessen rechtliche Ansprüche. Weiterhin gibt es auch Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
Klage möglich, aber kostspielig
Wer nicht in Sachsen wohnt und auf sein Geld wartet, kann zivilrechtlich vorgehen. Entscheidend ist laut Experte René Zietlow-Zahl, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, den Netzbetreiber in Verzug zu setzen. Dafür müssen der fällige Betrag eingefordert und eine angemessene Frist von etwa zwei Wochen gesetzt werden. Am sichersten gelingt das per Einwurf-Einschreiben. Bleibt die Zahlung aus, sind ein Mahnverfahren und im nächsten Schritt eine Klage möglich. Im Erfolgsfall entstehen dem Betreiber zwar keine Kosten, Gerichtskosten müssen jedoch vorgestreckt werden. Ein Risiko, das gut abgewogen sein will.