DAX -0,18 % 25.418,58 Pkt 12:00:12 MDAX -1,19 % 32.010,93 Pkt 12:00:12 Euro Stoxx 50 +0,43 % 6.275,71 Pkt 12:00:00 Dow Jones -1,18 % 51.594,14 Pkt 23:12:38 S&P 500 -1,31 % 7.316,15 Pkt 23:12:40 Nasdaq -1,96 % 24.442,94 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,71 % 61.867,43 Pkt 08:45:03 Gold +2,20 % 4.123,30 USD 12:05:05 Silber +0,25 % 58,01 USD 12:05:09 Brent +0,74 % 91,41 USD 12:03:56 WTI +0,07 % 84,52 USD 12:05:07 Bitcoin +0,90 % 64.485,89 USD 12:15:07 EUR/USD +0,76 % 1,14730 USD 12:14:22 EUR/GBP 0,00 % 0,85690 GBP 12:15:12 EUR/CHF 0,00 % 0,93300 CHF 12:15:12 EUR/JPY +0,21 % 186,967 JPY 12:15:12

Einspeisevergütung sinkt ab August: Das ändert sich für Solar-Besitzer

Technologie

Photovoltaikanlage Einspeisevergütung sinkt Samstag Von Jennifer Buchholz Aktualisiert am 30.07.2026 - 10:29 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Wer eine Solaranlage installieren möchte, sollte dies am besten bis morgen tun. Andernfalls gibt es weniger Geld. Zum 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Das bedeutet, dass Betreiber neuer Anlagen für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz gespeist wird, weniger Geld als noch im Juli 2026 erhalten. Statt 12,34 Cent/kWh für die Volleinspeisung gibt es dann 12,22 Cent/kWh. Bei der Teileinspeisung sinkt die Vergütung von 7,78 Cent/kWh auf 7,70 Cent/kWh. Diese Werte beziehen sich auf Anlagen mit einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp). Allgemein gelten ab dem 1. August folgende Förderungen: Leistung der SolaranlageVergütungssatz bei TeileinspeisungVergütungssatz bei Volleinspeisung0–10 kWp7,7022 ct/kWh12,2166 ct/kWh10–40 kWp6,6627 ct/kWh10,2465 ct/kWh40–100 kWp5,445 ct/kWh10,2465 ct/kWh Diese Sätze gelten ausschließlich für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 bis einschließlich 31. Januar 2027 in Betrieb gehen. Diese Einspeisevergütung wird dann über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Das sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Volleinspeisung oder Teileinspeisung? Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Der Haushaltsstrom kommt weiterhin aus dem Netz. Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms direkt im eigenen Haushalt verbraucht – nur der überschüssige Anteil wird eingespeist. Einspeisevergütung wird abgeschafft Ursprünglich sollte die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2027 komplett entfallen. Nach heftiger Kritik wurde der durchgesickerte Entwurf der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geändert. Nun ist ein abgestuftes Auslaufmodell vorgesehen: Betreiber von Anlagen unter 50 kW, die ab 2027 neu installiert werden, erhalten für 36 Monate eine Übergangsvergütung, die etwa 1 Cent pro kWh unter der regulären Einspeisevergütung liegt. Danach entfällt die feste Vergütung, und der Solarstrom muss über die Direktvermarktung an der Börse verkauft werden. Um den Übergang zu erleichtern, gibt es für vier Jahre einen zusätzlichen Bonus von 1,5 Cent pro kWh. Ab 2028 sinkt die Leistungsgrenze der Solaranlagen für die Übergangsvergütung schrittweise bis 2030, wenn sie komplett wegfällt. Dann bleibt nur noch die Direktvermarktung über einen Drittanbieter an der Strombörse. Da es dort jedoch zu erheblichen Preisschwankungen kommen kann, ist dies auch mit Risiken verbunden. Weiterhin sieht die Novelle des EEG vor, dass künftig nur noch 50 Prozent der Anlagenleistung eingespeist werden dürfen. Den Rest müssen private Betreiber selbst verbrauchen oder zwischenspeichern. Bedingungen für die Einspeisevergütung Für die Einspeisevergütung müssen Betreiber zwei Bedingungen erfüllen: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Zudem ist ein entsprechender Antrag beim örtlichen Netzbetreiber nötig. Erst, wenn beide Schritte erledigt sind, wird die Vergütung ausgezahlt. Bei einem Überangebot an Strom im Netz – zum Beispiel an sonnigen Wochenend- oder Feiertagen, wenn die Nachfrage gering ist – kann der Strompreis ins Negative rutschen. In solchen Situationen erhalten Betreiber keine Einspeisevergütung. Wichtig Die Zeiträume ohne Vergütung verkürzen nicht die Laufzeit der Förderung – sie werden an die 20 Jahre angehängt. Grundlage hierfür ist das sogenannte Solarspitzengesetz. Die Regelung soll Betreiber dazu anregen, ihren Sonnenstrom selbst zu verbrauchen oder in einem Batteriespeicher zwischenzuspeichern. Technische Anforderungen: Smart Meter und Steuerbox Neben den bürokratischen Voraussetzungen müssen auch technische erfüllt werden: Solaranlagen ohne intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und Steuerbox dürfen nur maximal 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Sobald ein Smart Meter und eine Steuerbox installiert sind, entfällt die Begrenzung. Denn dann kann der Netzbetreiber die Anlage im Falle einer drohenden Überlastung gezielt steuern und die Einspeisung stoppen. Zudem soll hierdurch der Smart-Meter-Rollout vorangebracht werden. Das sind die Top-Fragen des Tages: Wer ist betroffen? Alle Regelungen gelten ausschließlich für PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2026 neu in Betrieb genommen werden. Bereits bestehende Anlagen sind von den Änderungen nicht betroffen. Lohnt sich die Investition noch? Auch wenn die Einspeisevergütung leicht sinkt, lohnt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach wie vor. Besonders Haushalte, die einen Großteil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen oder speichern, profitieren langfristig. Denn neben deutlichen Einsparungen bei der monatlichen Stromrechnung steigt gleichzeitig die Unabhängigkeit vom schwankenden Energiemarkt.

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