Einwanderung: Aussetzung des Familiennachzugs - SPD hält Härtefallregelung für zu streng
Audioplayer wird geladen Anzeige Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte hat die SPD die Härtefallregelung als viel zu streng kritisiert. „Die Zahlen zeigen: Die Härtefälle-Regelung funktioniert nicht“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Zahl der Härtefall-Visa liege im einstelligen Bereich. Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeute nicht, dass sie grundlos gestellt worden seien. „Es liegt an den restriktiven Regelungen“, sagte Nasr. Anzeige „Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar. Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein darf, ein größeres Kind zehn Jahre, dann bleiben nicht viele Härtefälle übrig.“ Indem für Härtefälle ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung gemacht worden sei, würden zudem Krisen wie Gaza ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen beträfen. Aussetzung des Familiennachzugs gilt noch ein Jahr Als subsidiär schutzberechtigt gelten Personen, die nicht als Asylberechtigte anerkannt sind, denen aber wegen Gefahren in ihrem Heimatland ein vorübergehendes Bleiberecht zugestanden wird, etwa wegen eines Krieges. Fast 400.000 subsidiär Schutzberechtigte leben in Deutschland, viele von ihnen stammen aus Syrien. Anzeige Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe von Asylbewerbern galt erstmals von März 2016 bis Juli 2018 und nun erneut für zwei Jahre von Juli 2025 bis Juli 2027. Ohnehin war der Familiennachzug auf 12.000 Angehörige pro Jahr beschränkt. Die Bundesregierung begründet die erneute Aussetzung des Nachzugs im Kern mit der Überlastung von Kommunen, Schulen und Wohnungsmarkt sowie der Notwendigkeit, die Integrationsfähigkeit zu sichern. Ergänzend wird auf den vorübergehenden Charakter des subsidiären Schutzstatus verwiesen und argumentiert, dass die Aussetzung Anreizeffekte für kriminelle Schleusernetzwerke mindern soll. Lesen Sie auch Nach Angaben des Sozialverbandes Caritas wurden seit Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai von subsidiär Schutzberechtigten 4727 Härtefallanträge gestellt, 1022 davon seien geprüft worden. Sieben Härtefall-Visa seien erteilt worden. Von Anfang Januar 2025 bis Ende Mai 2026 wurden allerdings insgesamt 18.570 Visa zum Familiennachzug erteilt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, über die WELT im Juli berichtet hatte. Lesen Sie auch Für die zehn zahlenstärksten Nationalitäten weist die Bundesregierung 229 Visa für Angehörige von Asylberechtigten aus, 10.241 für Angehörige anerkannter Flüchtlinge – und immerhin noch 7278 für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter. Der größte Teil dieser Visa sei noch vor Inkrafttreten der Aussetzung erteilt worden, heißt es in der Antwort. Hinzu kämen Fälle, in denen Gerichte die Visavergabe erzwangen oder in denen die Behörden bereits vor der Gesetzesänderung Zusagen gemacht hatten. Die größte Herkunftsgruppe stellen Syrer mit rund der Hälfte aller Fälle. SPD will Einschränkung des Familiennachzugs nicht verlängern Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Einschränkung beim Stopp des Familiennachzugs. Es sei „fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Härtefallregelung nicht wirkt“, sagte er dem RND. „Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz.“ Anders als oft behauptet, gehe es nicht darum, ganzen Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern lediglich darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern und ihre minderjährigen Kinder. „Dass hier Missbrauch getrieben wurde, ist eine nicht belegbare Behauptung“, sagte Reichardt. Lesen Sie auch Nasr forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Aussetzung vorangetrieben hatte, auf, deutlich zu machen, was die Einschränkung gebracht habe. Eine Verlängerung der auf zwei Jahre befristeten Aussetzung schloss Nasr aus. Dass dies nicht denkbar sei, sei klar, sagte sie. Schon jetzt müsse damit begonnen werden, die liegen gebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstünden. coh