Elektromobilität: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln
E-Autos: Dieses Urteil könnte den Lademarkt trotz hoher Strompreise umkrempeln
Das Laden von E-Autos ist unterwegs oft unübersichtlich und teuer. Das Landgericht München hat nun im Streit um Ladepreise ein Urteil gefällt, das die Tarifmodelle der Branche verändern könnte.
Schnellladesäulen von EWE Go: Was kostet die Kilowattstunde am Schnelllader für wen? Foto: EWE Go
München. Das Landgericht München I hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das Signalwirkung für die Preisgestaltung an öffentlichen Ladestationen für Elektroautos haben dürfte.
Danach darf der Ladestationenbetreiber EWE Go vom Ladekartenbetreiber Digital Charging Solutions (DCS) keine höheren Preise pro Kilowattstunde verlangen als von den Kunden der EWE-Go-App, urteilte das Gericht am Dienstag. Auch eine zusätzliche sogenannte Blockiergebühr für DCS-Kunden erklärte das Gericht für unzulässig.
DCS gehört zu je einem Drittel den Konzernen BMW, Mercedes und BP und betreibt auch die Ladekarten anderer Autohersteller. Auf der Grundlage des Urteils könnte das Unternehmen nun rückwirkend Schadenersatz von EWE Go fordern.
Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber für Schäden aus der Zeit seit dem 13. April 2024 grundsätzlich aufkommen muss. Wie viel Geld DCS tatsächlich erhält, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Doch im Verfahren geht es um mehr als nur eine Entschädigung. Im Kern steht die Frage: Warum sind die Preisunterschiede für denselben Strom an derselben Ladesäule so groß?
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