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Elterngeld: Prien will Dauer des Bezugs deutlich reduzieren - und knüpft Auszahlung an Bedingung

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Das Elterngeld soll nach einem Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien künftig nur noch 12 statt 14 Monate gezahlt werden – und auch nur dann, wenn Mütter und Väter jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen. Zugleich soll der Mindestbetrag nach dem Vorschlag der Ministerin von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro angehoben werden.

Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen des Portals „Politico“. Der Gesetzentwurf sei aber noch in der Ressortabstimmung, sagte sie.

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Klausel zum Mutterschutz

Die WELT-Partnerpublikation „Politico“ zitierte aus der Vorlage mit Blick auf die Aufteilung der Betreuungsmonate: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende könnten bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten.

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Der Gesetzentwurf beinhalte auch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes, hieß es weiter. „Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt“, heiße es im Gesetzentwurf.

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Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Bisher gilt: Es wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn jedes Elternteil mindestens zwei Monate Betreuungszeit übernimmt. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr plant der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung ein.

Prien muss sparen

Wegen Sparzwängen soll Prien im nächsten Jahr 500 Millionen Euro in ihrem Etat einsparen. Schon vor einigen Wochen hatte sie gesagt, sie wolle die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht antasten und denke darüber nach, die Mindest- und Höchstbeträge für die Zahlung zu erhöhen. Sie deutete damals bereits an, dass die Leistung kürzer gezahlt werden könnte und Väter stärker herangezogen werden könnten.

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Im Koalitionsvertrag 2025 hatten Union und SPD bereits festgelegt: „Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung, setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes.“ Und weiter: „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben.“

dpa/saha

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