Ende der Rente mit 63
Startseite Wirtschaft Aus für Rente mit 63 trifft jeden dritten Neurentner – wer jetzt handelt, kann trotzdem früher raus Von: Theresa Breitsching Uns auf Google folgen Die Bundesregierung will die Rente mit 63 abschaffen, betroffen wären rund 30 Prozent der Menschen, die neu in Rente gehen. Doch es gibt ein Modell, das trotzdem einen früheren Ausstieg ermöglichen könnte. Berlin – Die alternde Bevölkerung stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Das Problem: Immer weniger Beitragszahlende finanzieren eine stetig wachsende Zahl von Rentenbeziehenden. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat nun 33 Empfehlungen für eine langfristige Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Dazu gehört auch die Abschaffung der Rente mit 63. Doch mit dem „Wertguthaben“ gibt eine alternative Lösung, um weiterhin mit 63 – oder sogar früher – in Rente zu gehen. Rentenkommission empfiehlt das Ende für die Rente mit 63 Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen eigentlich sprachlich nicht mehr korrekt, weil sie heute meist erst später möglich ist. Sie galt ursprünglich für Menschen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen konnten und vor 1953 geboren wurden. Sie konnten ohne Rentenabschläge bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Heute ist das nicht mehr so, denn das Renteneintrittsalter für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird schrittweise angehoben. Die Anhebung begann 2016 für den Geburtsjahrgang 1953 mit einer Erhöhung um zwei Monate. Für jeden weiteren Geburtsjahrgang steigt die Altersgrenze laut der Webseite der Bundesregierung um jeweils zwei weitere Monate. Das bedeutet: Wer 1961 geboren wurde, kann diese Rentenart derzeit erst mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Doch nicht nur die Bezeichnung ist inzwischen überholt: Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll diese Rentenart künftig ganz abgeschafft werden. „Die Rente für besonders langjährige Versicherte soll unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft werden“, heißt es in den Empfehlungen der Rentenkommission. So begründet die Rentenkommission das Aus der Rente mit 63 Seit 2015 nutzen rund 30 Prozent der Menschen, die neu in Rente gehen, die Möglichkeit des abschlagsfreien, vorzeitigen Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Die durchschnittliche Rente aus dieser Regelung lag 2025 bei rund 1.677 Euro. Nach Einschätzung der Alterssicherungskommission profitieren davon aber vor allem Besserverdienende, Männer sowie Personen mit stabilen und durchgängigen Erwerbsbiografien. Geringverdienende, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen und viele Frauen können diese Option dagegen deutlich seltener nutzen. Kritisiert wird zudem, dass die Abschlagsfreiheit zu höheren Rentenzahlungen führt, die von der Versichertengemeinschaft getragen werden müssen. Auch die unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten setzen zusätzliche Anreize für einen frühen Renteneintritt. „Da zudem keine Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen, besteht ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen“, begründet die Rentenkommission ihre Empfehlung. Ab welchem Jahrgang die Abschaffung oder Änderungen greifen sollen, ist bislang überdies noch unklar. In der Regierungskoalition besteht noch keine Einigkeit darüber, ab wann entsprechende Reformen umgesetzt werden sollen. Mit dem „Wertguthaben“ weiterhin mit 63 in Rente gehen Als Alternative zur sogenannten „Rente mit 63“ bringt Rentenberater Andreas Irion das sogenannte „Wertguthaben“ ins Spiel. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Guthaben angespart. Dieses kann später genutzt werden, um den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben zu finanzieren. „Damit ist weiterhin eine Beendigung der Berufstätigkeit mit 63 oder auch früher möglich“, erklärt Rentenberater Andreas Irion im Focus. Ein Beispiel von Irion zeigt, wie das Modell „Wertguthaben“ funktionieren kann: Ein Arbeitnehmer, der mit 57 Jahren 6.000 Euro brutto verdient und ursprünglich mit 63 in Rente gehen wollte, spart monatlich 450 Euro seines Gehalts als Wertguthaben an. Dadurch kann er trotz einer späteren gesetzlichen Altersgrenze bereits mit 63 aus dem Berufsleben ausscheiden und seinen Lebensunterhalt bis zum regulären Rentenbeginn aus dem angesparten Guthaben finanzieren. Da die gesetzliche Rente erst mit 64 beginnt, fällt sie wegen geringerer Abschläge sogar höher aus als ursprünglich geplant. Laut Irion ermöglicht das Wertguthaben somit einen früheren Berufsausstieg, ohne dauerhaft auf Rentenansprüche verzichten zu müssen.