Energie: Allein private Haushalte müssen die Grüngasquote bezahlen
Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Die Quote starte „zunächst mit einer moderaten Höhe von einem Prozent“, heißt es in dem Papier, das dem Handelsblatt vorliegt. Der Wert soll für das Jahr 2028 gelten.
Die Quote soll nur für Gas und Heizöl gelten, das direkt in privaten Haushalten für den Betrieb von Öl- und Gasheizungen eingesetzt wird. Die Verbrauchsmengen von Industrie und Gewerbe, Verkehrssektor sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen dem Papier zufolge von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden.
Für die Erfüllung der Grüngas- und Grünheizöl-Quote sind die Inverkehrbringer von Gas und Heizöl verantwortlich, also Brennstoffhändler. Sie müssen dafür sorgen, dass dem Erdgas und dem Heizöl, das sie auf den Markt bringen, ein über die Jahre steigender Anteil von klimaneutralem Brennstoff beigemischt wird. Das Eckpunktepapier trifft keine Aussagen zu den Kosten.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Zuge ihrer Verständigung auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf die Einführung der Grüngasquote geeinigt. Sie gilt für Heizungen im Bestand. Bestandteil des GModG ist neben einer Grüngasquote auch eine „Biotreppe“.