DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 64.280,71 USD 08:19:27 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Energiepolitik: Reiche entschärft Kürzungen bei Förderung erneuerbarer Energien

Technologie

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Demnach wurde nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt ‌vermarkten. Die Übergangszahlung soll einen Cent je Kilowattstunde unter der bisherigen regulären Vergütung liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem Entwurf keine solche Übergangszahlung mehr vorgesehen. Auch den geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalt für neue Windparks und größere Freiflächen-Solaranlagen entschärfte das Ministerium. In Gebieten mit Engpässen im Stromnetz sollen neue Anlagen auf Entschädigungszahlungen verzichten, wenn sie ‌wegen Überlastung des Netzes keinen Strom einspeisen können. Nun ist vorgesehen, dass Netzbetreiber besonders überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte künftig erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen können, wenn dort mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten. Ursprünglich waren drei Prozent vorgesehen. Zudem wird die maximale Dauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren