Energiewende: Reiche schwächt Kürzungspläne bei Ökostrom-Förderung ab
Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Demnach wurde nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt vermarkten. Die Übergangszahlung soll einen Cent je Kilowattstunde unter der bisherigen regulären Vergütung liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem Entwurf keine solche Übergangszahlung mehr vorgesehen.