Entlastungsbetrag: Deshalb müssen Pflegebedürftige jetzt aktiv werden
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Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag eine der wichtigsten Pflegeleistungen. Das Bundesgesundheitsministerium plant ab 2027, ebenjene Leistung zu streichen. Denn: Nach Zahlen des Ministeriums würden damit knapp 950.000 gesetzlich Versicherte, die zu Hause versorgt werden, auf bis zu 1572 Euro jährlich verzichten.
Wer das monatliche Budget bisher nicht vollständig genutzt hat, sollte deshalb umplanen, empfiehlt Finanztip. Denn kommt die Änderung wie geplant, ist unklar, ob Guthaben aus 2026 noch im kommenden Jahr genutzt werden kann.
Entlastungsbetrag: Dafür lässt er sich nutzen
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag – von Pflegegrad 1 bis 5. Viele wissen allerdings nicht, dass ihnen monatlich 131 Euro zustehen oder wofür sie das Geld ausgeben können. 2025 nutzten schätzungsweise knapp 38 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 den Betrag, teilte das Gesundheitsministerium Finanztip auf Anfrage mit.
Dabei lässt sich das Geld vielseitig einsetzen: etwa für eine anerkannte Haushaltshilfe, Nachmittage im Demenz-Café oder für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege.
Wichtig ist allerdings, dass Alltagshilfen nach Landesrecht anerkannt sind. Welche Dienste dazugehören, weiß oft die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle im Ort. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege lassen sich Stellen in der Nähe finden.
So sichern sich Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag wird nicht einfach aufs Konto ausgezahlt. Stattdessen wählen Pflegebedürftige ein passendes Angebot, zahlen die Rechnung und lassen sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten. Dafür reicht es, die Rechnung bei der jeweiligen Pflegekasse einzureichen. Das geht entweder online oder per Post.
Alternativ kann der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dann müssen Pflegebedürftige nicht in Vorkasse gehen. Dafür braucht der Dienstleister jedoch eine Abtretungserklärung. Belege sollten Pflegebedürftige oder deren unterstützende Angehörige trotzdem regelmäßig überprüfen, vor allem wenn mehrere Anbieter im Alltag helfen.
Wie viel Budget noch frei ist, weiß die Pflegekasse. Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt daher, als Erstes dort anzufragen, wie viel vom Entlastungsbetrag noch zur Verfügung steht. Anschließend hilft eine kostenlose Pflegeberatung bei der Suche nach passenden Angeboten.
Entlastungsbetrag ins nächste Jahr übertragen
Wird der Betrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, lässt sich der Rest in den nächsten Monat übertragen. Ungenutztes Budget darf sogar bis in das erste Halbjahr des nächsten Kalenderjahres mitgenommen werden (§ 45b SGB XI). Wer dieses Jahr beispielsweise fünf Monate lang den Entlastungsbetrag nicht genutzt hätte, hätte eine Summe von 655 Euro angespart. Und dieser Betrag ließe sich auch noch 2027 ausgeben – eigentlich.
Sollte der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 nun entfallen, wie es der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht, bleibt offen, was mit dem Restbudget aus 2026 passiert. Eine Übergangsregel fehlt. Eine Anfrage von Finanztip ließ das Bundesgesundheitsministerium diesbezüglich unbeantwortet.
Wer jetzt ohnehin Hilfe benötigt, sollte den Entlastungsbetrag nicht aufsparen und noch ungenutztes Budget lieber aufbrauchen, wenn möglich.
Künftig Pflegebegleitung statt 1572 Euro?
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will das Ministerium die Pflegekassen entlasten. Durch die Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 rechnet es 2027 mit 400 Millionen Euro geringeren Ausgaben.
Im Gegenzug sieht der Entwurf eine Pflegebegleitung vor. Sie soll Hilfen koordinieren und Pflegebedürftige dabei unterstützen, möglichst lange selbstständig zu bleiben. Ein finanzieller Ersatz für den Entlastungsbetrag ist sie nicht.
Hinzu kommt eine zeitliche Lücke: Der Entlastungsbetrag soll Anfang 2027 entfallen, die Pflegebegleitung aber erst im Januar 2028 beginnen. Im Übergangsjahr gelten die bisherigen Regeln zur Pflegeberatung weiter.
Ob und wann der Entwurf der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umgesetzt wird, ist offen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte jedoch angekündigt, das Vorhaben noch im September ins Kabinett zu bringen. Zugleich kündigte er eine Strukturkommission für die weitere Pflegereform an.