Entscheidung am Europäischen Gerichtshof Spielerberater-Reglement der FIFA - ein Fall für die Justiz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Donnerstag (16.07.2026) in einer sogenannten Vorab-Entscheidung mit dem Spielerberater-Reglement der FIFA befasst. Der Fußball-Weltverband möchte mit einem umfassenden Vorschriftenkatalog die Tätigkeit von Spielervermittlern regulieren - und verstößt damit womöglich gegen das europaweit geltende Kartellrecht. Die Richter am EuGH beanstandeten zwar einzelne Punkte der Beratervorschriften, gaben aber eher allgemeine Vorgaben für das Landgericht Mainz, die in Deutschland mit dem Fall betraute höchste Instanz. Dort muss nun abschließend die Entscheidung getroffen werden, ob das Berater-Reglement mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist und umgesetzt werden darf. Mit einem Urteil ist frühestens zum Ende des Jahres zu rechnen. Der Streit um das Spielerberater-Reglement der FIFA geht damit in die nächste Runde. FIFA-Regularien für Spielervermittler - worum geht es? Der Fußball-Weltverband hatte im Jahr 2023 die "FIFA Football Agent Regulations" (FFAR) eingeführt. Ein weltweit gültiges Regelwerk, das Spielervermittlern umfassende Beschränkungen auferlegt: Neben einer Pflicht zur Lizenzierung sollten Berater ihre Vergütungen offenlegen. Zudem sollten alle Zahlungen, zum Beispiel im Rahmen von Transfers, künftig über eine zentrale Stelle bei der FIFA abgewickelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des FIFA-Regelwerks ist eine Obergrenze für die Provisionen, die Berater für ihre Dienstleistungen erhalten: maximal sechs Prozent des Jahresgehalts eines Spielers oder bei einem Transfer bis zu zehn Prozent der Ablösesumme. Nach einer Reihe von Klagen aus der Vermittler-Branche hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im März 2024 die Anwendung des FIFA-Reglements per einstweiliger Verfügung gestoppt, die Richter sahen einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dem Weltverband und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der die Vorschriften als nationaler Verband umsetzen sollte, wurden bei Zuwiderhandlung Bußgelder angedroht. Die FIFA wies die Verbände daraufhin an, das umstrittene FFAR vorerst nicht anzuwenden, bis zu einer gerichtlichen Klärung. Warum sind FIFA-Vorschriften für Spielervermittler ein Fall für den Europäischen Gerichtshof? Der Europäische Gerichtshof wacht über die Einhaltung des freien Wettbewerbs auf dem EU-Binnenmarkt und hat sich schon in der Vergangenheit mehrfach mit Fällen aus dem internationalen Sport und den großen Verbänden beschäftigt. Organisationen wie die FIFA oder das IOC sind Wirtschaftsunternehmen mit Milliardenumsätzen, mit einer Besonderheit: In den Märkten, auf denen sie tätig sind, besitzen sie eine Quasi-Monopolstellung. Dies gilt auch für die FIFA im Fußball - es gibt nur eine Fußball-Weltmeisterschaft, die alle vier Jahre stattfindet. Sportverbände stehen, aufgrund ihrer wirtschaftlichen und administrativen Machtfülle, damit generell unter dem Verdacht, ein verbotenes Kartell zu bilden. Der Europäische Gerichtshof hat die Hoheitsmacht der Sportverbände im sogenannten "Meca-Medina-Urteil" grundsätzlich anerkannt, dabei aber Grenzen gesetzt: Vom gesetzlichen Kartellverbot ausgenommen sein sollen vor allem Regelungen, die der Organisation des sportlichen Betriebs und der Integrität des Wettbewerbs dienen, etwa Anti-Doping-Bestimmungen. Das Spielerberater-Reglement im Fußball jedoch könnte nach Ansicht von Juristen in Bereiche hineinwirken, die mit dem rein sportlichen Geschehen auf dem Rasen nichts zu tun haben. Die FIFA könnte mit ihren Beschränkungen direkt in die wirtschaftliche Tätigkeit der Berater eingreifen und dabei ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen - dies wäre ein unzulässiger Verstoß gegen die Grundsätze des freien Wettbewerbs und müsste nun vom Landgericht Mainz geprüft werden. Warum will die FIFA Spielervermittler reglementieren? Das Interesse der FIFA und ihres Vorsitzenden Gianni Infantino an den Geldflüssen im milliardenschweren Fußballgeschäft ist ausreichend dokumentiert. Hohe Summen werden auch auf dem Spielermarkt umgesetzt, auch für Zahlungen an Berater: Nach einem FIFA-Bericht überwiesen die Klubs im Jahr 2025 alleine bei internationalen Transfers im Männerfußball insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Spielervermittler. In der Bundesliga summierten sich die Zahlungen an Berater laut dem Wirtschaftsreport für die Saison 2024/25 auf mehr als 140 Millionen Euro. Dass es der FIFA bei ihrem Berater-Reglement auch darum gehen könnte, die Kontrolle über den immens lukrativen Transfermarkt zu erlangen, dafür sprechen zwei Passagen in den FFAR-Regularien: Zum einen ist es vorgesehen, dass sich Spielerberater bei ihrer Tätigkeit künftig der Sanktionsgewalt der FIFA unterwerfen sollen, und damit auch unter die von der FIFA kontrollierte Verbandsgerichtsbarkeit. Dass die hauseigenen Juristen und Disziplinarkommissionen im Verdacht stehen, dabei auch Infantinos Geschäftsinteressen im Blick zu haben, dies hat bei der WM der Skandal um die ausgesetzte Sperre von US-Nationalspieler Folarin Balogun gezeigt. In Artikel 13 der FFAR-Vorschriften steckt ein weiterer verdächtiger Passus: Dort ist es vorgesehen, dass die Provisionen, die bei Vertragsabschlüssen mit Spielern in der Regel von den Klubs an die Berater gezahlt werden, künftig über ein bei der FIFA angesiedeltes "Clearing House" abgewickelt werden. FIFA-Patron Infantino wäre dann so etwas wie der oberste Kassenwart im weltweiten Transfergeschäft - und hätte damit einen Hebel in der Hand, "die Finanzströme auf dem globalen Transfermarkt kontrollieren zu können", so die Befürchtung, die ein Vertreter der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung gegenüber der Sportschau äußerte. In Deutschland hatte der DFB sein altes Regelwerk für Spielerberater, das ebenfalls vor den höchsten Gerichten angefochten wurde, bereits angepasst. Aus den FIFA-Regularien wurden dabei nach DFB-Angaben zunächst nur die Vorgaben für die Lizenzierung übernommen. Darüber hinaus wollte sich der DFB gegenüber der Sportschau nicht dazu äußern, ob er auch die übrigen FIFA-Beschränkungen für Berater umsetzen werde, und verwies auf das noch laufende Verfahren. DFB-Präsident Bernd Neuendorf ist selbst Mitglied im FIFA-Rat, der DFB hatte zuletzt die teils umstrittene Politik von Infantino stets mitgetragen. Was sagen die Spielerberater zu den Regularien? In Deutschland hatte einer der bekanntesten Berater gegen die Beschränkungen für Spielervermittler geklagt: Roger Wittmann, der mit seiner Agentur Rogon seit Jahren bei vielen Fans als Reizfigur gilt und dem immer wieder Einflussnahme auf die Klubpolitik vorgeworfen wurde. In der vergangenen Saison kam es bei der TSG Hoffenheim rund um Wittmanns Beziehung zu Klub-Patron Dietmar Hopp zu Fan-Protesten und internen Querelen. Aber auch in anderen Ländern gehen Spielerberater und Lobbyvereinigungen wie die "European Football Agents' Association" gegen die FFAR-Regeln vor. Die Beraterbranche wehrt sich gegen Beschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Vor allem die großen Agenturen sehen sich als Full-Service-Dienstleister, die ihre Spieler ganzjährig beraten und ihre Interessen gegenüber den Vereinen vertreten, nicht nur bei Vertragsverhandlungen. Der größte Eingriff in den Augen der Berater ist dabei wohl die von der FIFA vorgegebene Obergrenze für Vergütungen und Honorare, die auch juristisch kritisch gesehen wird: Für den Kartellrechtsexperten Mark Orth ist eine Deckelung von Provisionen durch die FIFA eine verbotene, sogenannte horizontale Preisbeschränkung: "Etwas Schlimmeres gibt es kaum im Kartellrecht. Dafür kann es auch keine Rechtfertigung geben, etwa durch andere legitime Interessen, die der Sport für sich geltend macht."