Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Berliner Gymnasium muss „demonstratives“ Beten nicht zulassen
Das Berliner Diesterweg-Gymnasium muss nicht zulassen, dass Schülerinnen und Schüler sich zum „demonstrativen“ muslimischen Gebet in der Schule oder auf dem Schulgelände versammeln. Ein entsprechendes Verbot in der Schulordnung darf demnach bestehen bleiben. Das entschied die 3. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Donnerstag.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Verbot dem Schulfrieden diene. Die Schule habe glaubhaft machen können, dass es in der Vergangenheit „ernsthafte Konflikte“ rund um die Religionsausübung gegeben habe. Berufung wurde nicht zugelassen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Verein hatte sich gegen bestimmte Formulierungen in der Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums gewandt und im Oktober 2025 Klage erhoben.
Sie war der Ansicht, dass der Passus der Schulordnung, wonach die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“ […] „im Interesse des Schulfriedens“ untersagt werde, wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung und der Religion gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz verstoße. Eine juristische Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigte nach dem Urteil an, man werde einen Antrag auf Berufung stellen.
Die Senatsverwaltung für Bildung teilte mit, sie begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts „ausdrücklich“. Die Abweisung der Klage bestätige die Argumentation der Senatsverwaltung und trage zugleich der konkreten Situation an der Schule Rechnung.
„Die Entscheidung unterstreicht, dass Schulen handlungsfähig sein müssen, wenn der Schulfrieden oder der geordnete Schulbetrieb beeinträchtigt sind“, so die Behörde weiter.
Schulleiter Volker Lehmann widerspricht den Klägern
Bei der Verhandlung am Donnerstagvormittag hatten der Schulleiter Volker Lehmann sowie sein Stellvertreter der Darstellung des Klägers widersprochen, sie hätten Betende „gejagt“. Vielmehr betonten beide, sie würden Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, zum Gespräch bitten oder aber selbst in die Lerngruppen gehen, um dort die Verstöße gegen die Hausordnung zu besprechen.
Die Frage der Vorsitzenden Richterin Rautgundis Schneidereit, warum sie keinen „Raum der Stille“ zur Verfügung stellen, wo Gläubige unter sich beten könnten, wurde dahingehend beantwortet, die Schule habe weder freie Räume noch genügend personelle Kapazitäten für weitere Aufsichten. Aufsichten seien aber zwingend, betonte Lehmann mit Verweis auf Vandalismus.
Immer wieder Spannungen zwischen verschiedenen Glaubensrichtungen
Der Schulleiter hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung darauf hingewiesen, dass ein „Raum der Stille“ weitere Probleme nach sich ziehen würde. Diese Erfahrung hatte seine Schule bereits vor rund 15 Jahren gemacht, als sie schon einmal in eine Klage wegen des „Gebetsverbots“ verwickelt war.
So berichtete Lehmann, dass es in der Vergangenheit immer wieder Spannungen zwischen verschiedenen Glaubensrichtungen wie Sunniten und Schiiten sowie zwischen türkisch- und arabischstämmigen Schülern gegeben habe. Es gehe aber nicht, dass man mehrere „Räume der Stille“ einrichte.
Dem Schulfrieden komme im konkreten Fall höheres Gewicht zu als dem mit der Ungleichbehandlung verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit, argumentierte denn auch das Gericht. Der staatliche Bildungsauftrag könne nur verwirklicht werden, wenn ein ordnungsgemäßer Unterrichtsablauf gesichert sei. Das aber setze einen Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung in der Schule voraus. An dem Gymnasium bestünden bereits seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund. Der Schulfrieden sei durch religiös motiviertes Verhalten insbesondere muslimischer Schülerinnen und Schüler konkret gefährdet.
Liberale Muslime laut Schulleitung unter Druck
Die Schulkonferenz des Gymnasiums hatte sich wegen der negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit für die Formulierung in der Hausordnung entschieden. Hinzu kam, dass es laut Lehmann immer wieder vorkomme, dass muslimische Schülerinnen und Schüler, die ihren Glauben liberaler leben wollten, von „strengen“ Muslimen unter Druck gesetzt würden. Das betreffe das Fasten während des Ramadan ebenso wie das Tragen eines Kopftuchs oder den Kleidungsstil. Selbst am Tag der Abiturzeugnisverleihung sei eine Schülerin wegen angeblich zu freizügiger Kleidung verbal angegriffen worden, berichtete Lehmann dem Gericht.
Manche Moscheen halten das schulische Beten nicht für notwendig
Wie stark sich die Lage zuspitzt und wie drängend die Forderung nach einem Gebetsraum wird, hängt unter anderem davon ab, welche Moscheen sich in der Umgebung der jeweiligen Schulen befinden: Einige Moscheen halten das schulische Beten dem Vernehmen nach nicht für notwendig, während andere ihre Gemeinden dahingehend beeinflussen, dass sie die Forderung aufstellen sollen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Lage insofern verändert, als inzwischen auch Verbandsklagen möglich sind. Das erspart betroffenen Familien einen unter Umständen jahrelangen Klageweg, wie er noch vor rund 15 Jahren von einem Schüler des Diesterweg-Gymnasiums hatte beschritten werden müssen.
Dieser damalige Fall des Yunus M. schwingt noch immer mit, wenn es am Diesterweg-Gymnasium um das Thema Gebete geht, denn er drückte der Schule auf lange Zeit das Label „Problemschule“ auf. Seit einigen Jahren geht es bergauf.
Infolge der aktuellen Klage fürchteten allerdings Vertreter der Schulgemeinschaft, dass es wieder bergab gehen könnte, falls rituelle Handlungen gestattet werden und der Schule ein anderes Gepräge geben, sodass sich christliche, jüdische oder nichtgläubige Schüler zurückziehen könnten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte beanstandete Schulordnungen
Mit der Verbandsklage wollte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf Grundlage des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote diskriminierend seien. „Eine Grundsatzentscheidung hätte deutschlandweite Bedeutung“, erwartete die Gesellschaft.
Die GFF hatte bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf „diskriminierende Regelungen“ überprüft. In der Folge beanstandete sie nach eigener Angabe über 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. „Die Mehrheit der Schulen lenkte daraufhin ein und änderte ihre Regelungen.“ Das Diesterweg-Gymnasium hielt jedoch am Gebetsverbot fest.