Equal Pay bei Daimler Truck: Frau erhält nach Klage 210.000 Euro
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um eine mögliche Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung einer weiblichen Führungskraft der Klägerin teilweise Recht gegeben. Das Gericht musste die Frage klären, mit welchen Kollegen sich die weibliche Führungskraft bei Daimler Truck vergleichen kann. Die Klägerin wollte als Vergleichsgehalt das Spitzengehalt eines Kollegen heranziehen. Das Landesarbeitsgericht hat jedoch entschieden, dass sie sich in ihrem Fall am Mediangehalt, also dem mittleren Wert aus den Gehältern vergleichbarer männlicher Kollegen, orientieren muss. Klägerin bekommt Nachzahlung Auch im Vergleich dazu hat sie zu wenig verdient, deshalb stehen ihr rund 210.000 Euro von ihrem Arbeitgeber zu. Das Gehalt eines einzelnen Spitzenverdieners steht ihr in diesem Fall laut Gericht jedoch nicht zu - unter anderem, weil sie kürzer auf der Position gearbeitet und weniger Erfahrungen hatte. Grundsätzlich ist jedoch der Gehaltsvergleich mit einzelnen Kollegen möglich, das hat zuvor das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Fall der Führungskraft bei Daimler Truck ging durch alle Instanzen Die Führungskraft bei Daimler Truck hatte den Verdacht, dass sie schlechter bezahlt wird als ein männlicher Kollege. Sie hat vor rund 30 Jahren bei Daimler-Benz angefangen und wurde dort zu Abteilungsleiterin befördert. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit verdiente sie weniger als ein männlicher Kollege in vergleichbarer Position. Baden-Württemberg Grundsatzurteil am Bundesarbeitsgericht Bezahlung bei Daimler Truck: Bundesarbeitsgericht erleichtert Klagen für Equal Pay Gleiche Arbeit, weniger Geld - immer wieder stehen Frauen vor dem Problem. In einem Fall aus BW hat das Bundesarbeitsgericht jetzt grundsätzlich ihre Position gestärkt. Der Rechtsstreit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dort haben die höchsten Arbeitsrichter entschieden, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnügen müssen, wenn sie die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen erhalten wollen. Sie können sich im besten Fall auch am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert. Das Landesarbeitsgericht hat das Verfahren durch das heute verkündete Urteil abgeschlossen. Eine erneute Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Signalwirkung für Unternehmen und Beschäftigte Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zeigt, dass Arbeitnehmerinnen das Entgelttransparenzgesetz und interne Hilfsmittel wie Vergütungstabellen nutzen können, um gegen ungleiche Bezahlung vorzugehen. Dabei muss nicht immer ein direkter Anspruch auf das Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen bestehen. Für Unternehmen im Großraum Stuttgart und darüber hinaus macht das Urteil deutlich, wie wichtig einheitliche Gehaltsstrukturen innerhalb einer Hierarchie sind. Unterschiede in der Bezahlung sollten klar, nachvollziehbar und objektiv begründet sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.