Erbschaftsteuer: Familienunternehmer und DIHK gegen höhere Abgaben
Der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, hat vor einer Katastrophe für den Standort Deutschland gewarnt, sollten die Verschonungsregeln für Firmenerben bei der Erbschaftsteuer wegfallen. Diese Verschonungsregeln für Betriebsvermögen wie Fabriken, Maschinen oder Patente seien für Familienunternehmen »existenziell wichtig«, sagte Kirchdörfer der »Rheinischen Post«. Sie dienten dazu, »dass Familienunternehmen über Generationen hinweg bestehen können«. Wenn diese Regeln wegfielen, »wäre das für den Standort Deutschland eine Katastrophe«.
Das Ausland beneide Deutschland um seine große Vielfalt an kleinen, mittleren und großen Familienunternehmen. »Höhere Erbschaftsteuern auf Betriebsvermögen würden dazu führen, dass Familienunternehmen weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung hätten.« Das würde in der Folge auch Arbeitsplätze kosten. »Es kommt entscheidend darauf an, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zu erhalten.«
DIHK-Chef Peter Adrian verteidigte ebenfalls die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer gegen Kritik und warnte vor erheblichen Folgen bei einer Verschlechterung. »Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben.« Wer sie schützen wolle, müsse »das produktive Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschonen«, sagte Adrian der »Rheinischen Post«.
Dabei gehe es nicht um Privilegien. »Die Verschonung ist keine Subvention, sondern unterliegt festen Vorgaben wie der Weiterführung des Betriebs oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen«, betonte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Betriebsvermögen sei in aller Regel im Unternehmen gebunden und stehe den Nachfolgern nicht als Geld zur Verfügung. »Es steckt in Maschinen, Hallen und Innovationen.« Eine zusätzliche steuerliche Belastung treffe deshalb »unmittelbar die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens«.
Fehle die Verschonung, könnten Adrian zufolge bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden. »Dann bleibt vielen Erben nur, Teile des Betriebs oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um diese Steuer überhaupt zahlen zu können.« Wie angespannt die Lage ohnehin sei, zeigten eigene DIHK-Zahlen.